Sollen Flüchtlinge aus der Ukraine weiter Bürgergeld erhalten oder geringere Leistungen, die auch Asylbewerber bekommen? Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung halten nichts von dieser Debatte.
Die Bundesregierung hat Forderungen nach geringeren staatlichen Leistungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge zurückgewiesen. Seitens der Regierung gebe es keine entsprechenden Pläne, den Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nach Deutschland flüchteten, künftig statt Bürgergeld Leistungen für Asylbewerber zukommen zu lassen, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums wies darauf hin, dass mit der Zuständigkeit der Jobcenter für Geflüchtete aus der Ukraine auch schneller Maßnahmen für ihre Integration in den Arbeitsmarkt ergriffen werden könnten.
FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte der „Bild“-Zeitung gesagt: „Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollten künftig kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen.“ Ähnliche Forderungen waren zuvor bereits aus der Union gekommen, aber auch aus der FDP-Bundestagsfraktion.
Zuletzt hatte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) die Zahlung von Bürgergeld an ukrainische Flüchtlinge infrage gestellt und argumentiert, das Bürgergeld sei zum „Bremsschuh für die Arbeitsaufnahme“ geworden.
Während Ukraine-Flüchtlinge in den ersten Monaten nach dem Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 lediglich Anspruch auf Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hatten, erhalten sie seit Juni 2022 Grundsicherung, also die gleichen Leistungen wie Empfänger von Bürgergeld (damals noch Hartz-IV).
Die rund 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die sich in Deutschland aufhalten, wurden, wie auch in anderen Staaten der Europäischen Union, gemäß der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie aufgenommen und mussten daher keinen Asylantrag stellen. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Maximilian Kall, sagte, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe die wiederholte Verlängerung dieser Richtlinie begrüßt, gleichzeitig aber eine bessere Verteilung der Flüchtlinge in Europa angemahnt, da momentan besonders viele ukrainische Flüchtlinge in Polen, Deutschland und Tschechien lebten.
Im März 2024 gingen laut Arbeitsagentur 185.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach – 127.000 mehr als vor Kriegsbeginn. Zusätzlich übten demnach im März 47.000 Ukrainerinnen und Ukrainer eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung aus – 39.000 mehr als vor Kriegsbeginn. Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte, viele Ukrainerinnen warteten auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder beziehungsweise besuchten Deutsch-Kurse.