Die Bundesregierung plant Abschiebungen afghanischer Straftäter über Usbekistan. Geheime Verhandlungen laufen bereits, um die Taliban zu vermeiden.
Die Bundesregierung hat geheime Verhandlungen mit Usbekistan geführt, um Abschiebungen von afghanischen Straftätern über das Nachbarland zu ermöglichen. Nach Informationen des „Spiegel“ reiste Ende Mai eine Delegation des Innenministeriums nach Taschkent, die Hauptstadt Usbekistans, um dort über die Ausreisepflicht afghanischer Staatsbürger zu verhandeln. Ziel sei es, afghanische Abschiebekandidaten über Usbekistan nach Kabul zu transportieren.
Ein vorgeschlagenes Modell sieht vor, dass Deutschland die betroffenen Personen mit Charterflügen nach Taschkent bringt, von wo aus sie mit der Fluggesellschaft Kam Air nach Kabul weiterfliegen sollen. Diese Route soll gewährleisten, dass Deutschland keine direkten Verhandlungen mit der Taliban-Regierung führen muss. Die usbekische Regierung will wohl kooperieren, hat dafür jedoch eine Bedingung – ein formelles Migrationsabkommen mit Deutschland,.
Ein solches Abkommen soll unter anderem die legale Einreise usbekischer Fachkräfte nach Deutschland regeln. Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, wird in der kommenden Woche weitere Gespräche in Usbekistan führen. Diese wären bereits sehr konkret und hätten bereits vor dem Messerangriff von Mannheim begonnen, schreibt der „Spiegel“.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte nach dem Tod des Polizisten Rouven Laur durch die Attacke eines Afghanen angekündigt, ab sofort afghanische Straftäter wieder in ihre Heimat abzuschieben. Scholz betonte im Bundestag, dass solche Straftäter abgeschoben werden müssten, auch wenn sie aus Syrien oder Afghanistan stammen. Diese verschärfte Abschiebepolitik stößt jedoch innerhalb der Bundesregierung auf Widerstand, insbesondere von Außenministerin Annalena Baerbock.
Das Auswärtige Amt sieht Abschiebungen nach Afghanistan kritisch, unabhängig davon, ob sie direkt oder über ein Drittland erfolgen. Hintergrund sind Befürchtungen, dass den Abgeschobenen Repressalien durch die Taliban drohen könnten. In einem vertraulichen Lagebericht des Ministeriums wird beschrieben, dass die Taliban eine Politik der massiven und systematischen Grundrechtsverletzungen verfolgen.
Der Lagebericht warnt, dass im Ausland straffällig gewordene Rückkehrer Opfer von willkürlichen Racheakten der Taliban werden könnten und ihnen möglicherweise erneut eine Verurteilung durch das Taliban-Justizsystem droht. Da viele der als Gefährder eingestuften Afghanen in Deutschland Bezüge zur Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) haben, droht ihnen bei einer Rückkehr die Todesstrafe. Das Risiko besteht auch für Sexualstraftäter, deren Abschiebung gefordert wird.
Wie viele Personen für mögliche Abschiebungen nach Afghanistan infrage kommen, ist nicht genau bekannt. Rund 13.000 Afghanen in Deutschland gelten als ausreisepflichtig, viele davon sind jedoch geduldet und können nicht abgeschoben werden. Die Gespräche mit Usbekistan, die bereits vor der Messerattacke von Mannheim begonnen haben, sind umstritten, und es bleibt abzuwarten, wie erfolgreich sie weitergeführt werden können.