Gleiche Leistung, gleicher Preis? Von wegen! Nur wer die Preise bei der Kfz-Hauptuntersuchung vergleicht, kann TÜV-Kosten sparen. Denn wie viel Sie zahlen, hängt nicht nur von Fahrzeugmodell und Region, sondern auch von der jeweiligen Prüfstelle ab.
Das Wichtigste im Überblick
Die TÜV-Plakette braucht jeder Autofahrer. Sie kennzeichnet die bestandene, gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) bei Kraftfahrzeugen. Im Rahmen dieser Untersuchung werden alle Fahrzeuge auf ihre Sicherheit überprüft – von der Abgasanlage bis zur Zugvorrichtung.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist zwar Bestandteil der HU. Diese Untersuchung kann aber jede amtlich anerkannte AU-Werkstatt separat durchführen und den Preis dafür frei kalkulieren.
An der TÜV-Plakette können Sie ganz leicht ablesen, wann Sie zur nächsten HU müssen. Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an. Die Zahl, die im Außenkreis ganz oben steht, zeigt den Monat des Prüftermins an.
Der Termin für die nächste Prüfung steht allerdings auch im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung.
Die HU wird von anerkannten Prüforganisationen durchgeführt. Deshalb können TÜV-Plaketten natürlich nicht ohne vorige HU legal gekauft werden. Zu den Prüforganisationen gehören beispielsweise:
- TÜV Nord
- TÜV Süd
- DEKRA
- KÜS
- GTÜ
Neben diesen unabhängigen Prüfstellen können Sie auch eine autorisierte Werkstatt aufsuchen. Dort führt ein Prüfer die Untersuchung durch. Dadurch können Sie bei der TÜV-Abnahme möglicherweise Kosten sparen.
Beim TÜV Nord in Berlin kosten HU und AU für Pkw derzeit 131 Euro (ohne AU: 86 Euro, Stand Januar 2023). HU und AU für das Motorrad kosten 74,90 Euro (ohne AU: 55 Euro). Für die Hauptuntersuchung eines Anhängers ohne Bremse bezahlen Sie 37 Euro.
Je nach Bundesland und Prüforganisation variieren die Preise. Vergleichen Sie daher vor der HU unbedingt die Angebote einzelner Prüfstellen und Werkstätten.
Wollen Sie günstig durch den TÜV kommen, sollten Sie:
- Preise für HU und AU vergleichen
- Ihren Pkw für die Prüfung vorbereiten
- Den TÜV-Termin nicht verpassen
- Festgestellte Mängel schnell beseitigen lassen
Bei der HU prüft der Experte den technischen Stand von:
- Bremsen
- Lenkung
- Scheiben
- Spiegel
- Licht
- Sicherheitssysteme (ABS, ESP, Airbag, Sicherheitsgurte, Hupe)
- Tacho
- Kupplung
- Achsen (Räder, Reifen, Aufhängungen)
- Fahrgestell
Anschließend folgt die integrierte Abgasprüfung durch Messung der Abgaswerte und Prüfung der Abgasanlage. Seit 2018 findet die Abgasmessung direkt am Endrohr statt. Bei der sogenannten Endrohrmessung wird eine Sonde direkt in den Auspuff eingeführt. Dadurch sollen Defekte oder Manipulationen noch schneller festgestellt werden.
Es lohnt sich, wenn Sie Ihr Auto für die HU vorbereiten. Denn wenn alles in Ordnung ist, kommen Sie sicher durch den TÜV und sparen sich die Zusatzkosten der Nachprüfung. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- Papiere nicht vergessen: Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung, Teil I (früher Fahrzeugschein), eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse
- Auto reinigen: Kennzeichen müssen gut lesbar sein
- Verbandkasten und Warndreieck müssen vorhanden sein (Bußgeld bei Fehlen: 15 Euro)
- Reifenprofiltiefe messen (mindestens 1,6 Millimeter Restprofil müssen vorhanden sein)
- Wagenbeleuchtung überprüfen (funktionieren alle Scheinwerfer und Blinklichter?)
- Funktion der Warnleuchten testen
- Frontscheibe auf Steinschläge überprüfen und ggf. austauschen
- Flüssigkeitsstände prüfen
- Funktion der Sitzgurte überprüfen
Verkehrsunsichere Autos oder Fahrzeuge, die erhebliche Mängel aufweisen, werden nicht wieder für den Straßenverkehr zugelassen. Das Fahrzeug muss dann zunächst repariert und innerhalb von einem Monat nochmals vorgeführt werden. Zu der sogenannten Wiedervorführung sollten sie neben dem Untersuchungsbericht auch den Fahrzeugschein sowie Gutachten für alle Änderungsabnahmen mitbringen.
Eine HU können Sie auch ohne AU durchführen lassen. Zuvor sollten Sie in einer Werkstatt die AU erledigt haben. Deren Ergebnis legen Sie bei der HU dem Prüfer vor. Zum 1. Juli 2015 wurde zudem die neue Prüftechnik mit dem sogenannten HU-Adapter eingeführt. An Fahrzeugen mit entsprechenden Datensätzen werden demnach auch die elektronischen Assistenz- und Sicherheitssysteme geprüft.
Abhängig von der Fahrzeugart gelten unterschiedliche Prüfungsintervalle:
Fahrzeugart | Erste Untersuchung (Neuzulassung) | Folgende Untersuchungen |
Pkw | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Motorräder | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
Wohnmobile | ||
bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
über 3.500 kg bis 7.500 kg zul. Gesamtgewicht | nach 24 Monaten | alle 24 Monate, ab dem 7. Jahr alle 12 Monate |
über 7.500 kg zul. Gesamtgewicht | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Anhänger (inkl. Wohnanhänger) | ||
ungebremst | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
bis 750 kg zul. Gesamtgewicht | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
über 750 kg bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
über 3.500 kg bis 10.000 kg zul. Gesamtgewicht | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Lkw | ||
bis Tempo 40 Höchstgeschwindigkeit | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
über 3.500 bis 7.500 kg zul. Gesamtgewicht | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Wenn Sie die Prüfungsintervalle nicht einhalten, drohen Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg. Überschreiten Sie die Fälligkeit des HU-Termins um mehr als zwei Monate, müssen Sie zusätzlich zur Ergänzungsuntersuchung. Die Kosten erhöhen sich durch den größeren Prüfumfang um etwa 20 Prozent.
Bußgelder beim Überziehen des HU-Termins:
Bei Pkw, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist (unter anderem Lkw, Omnibusse und Anhänger):
- Bis zu zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: 75 Euro und ein Punkt in Flensburg
Werden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und Sie überschreiten die anschließende einmonatige Nachprüffrist, droht Ihnen eine Buße von 15 Euro. Außerdem müssen Sie die HU wiederholen lassen – und natürlich die Gebühr dafür bezahlen.
Bei einem Unfall könnte die Versicherung zudem eine Verletzung der Sorgfaltspflicht annehmen, wenn der Wagen Mängel hatte und im Verzug mit der HU ist.