Viele Menschen in Deutschland können sich im kommenden Jahr auf mehr Geld freuen. Doch in einem Bereich soll es Kürzungen geben.
Mindestlohn, Bürgergeld, Zuschuss zur Pflege: Gesetzliche Vorgaben und staatliche Leistungen ändern sich mitunter von Jahr zu Jahr. In den meisten Fällen haben Bürger 2024 mehr Geld in der Tasche. Einige Eltern sollten sich jedoch auf Kürzungen einstellen. Der Überblick.
Bürgergeld
Was früher Hartz IV war, ist seit 2023 Bürgergeld – und wird ab Januar 2024 steigen. So erhöht sich der Regelbedarf für erwachsene Alleinstehende von 502 Euro auf 563 Euro. Volljährige Partner erhalten statt 451 Euro dann 506 Euro. Und auch für Kinder wird das Bürgergeld angehoben – je nach Alter um 39 Euro (0 bis 5 Jahre), 42 Euro (6 bis 13 Jahre) oder 51 Euro (14 bis 17 Jahre). Mehr zur Bürgergelderhöhung ab 2024 lesen Sie hier.
Mindestlohn
Streng genommen ist er keine staatliche Leistung, aber immerhin eine gesetzliche Vorgabe: Auch der Mindestlohn steigt im kommenden Jahr – von bisher 12 Euro pro Stunde auf 12,41 Euro. Bei seiner Einführung im Jahr 2015 betrug er noch 8,50 Euro (mehr dazu hier).
Pflegegeld
Wer pflegebedürftig ist, aber noch zu Hause lebt, kann Pflegegeld erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt derzeit zwischen 316 Euro und 901 Euro im Monat. Das Geld können Betroffene zum Beispiel dafür nutzen, ihre Betreuung zu bezahlen. 2024 steigt die Leistung um 5 Prozent.
Ein Plus gibt es auch beim Zuschuss der Pflegekassen zum Eigenanteil für Menschen im Pflegeheim. Je nachdem, wie lange sie bereits in der Einrichtung gepflegt werden, gibt es höhere Entlastungszuschläge:
- Im ersten Jahr beträgt er derzeit 5 Prozent und steigt 2024 auf 15 Prozent.
- Im zweiten Jahr erhöht er sich von 25 Prozent auf 30 Prozent,
- im dritten von 45 Prozent auf 50 Prozent
- und im vierten Jahr von 70 Prozent auf 75 Prozent.
Elterngeld
Weniger statt mehr Geld will der Bund künftig für junge Eltern ausgeben. Nach einem Gesetzentwurf des Familienministeriums soll das Elterngeld für Familien mit hohem Einkommen gestrichen werden. Paare, die zusammen mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben, sollen die Lohnersatzleistung ab 2024 nicht mehr erhalten. Lesen Sie hier, wie sich das zu versteuernde Einkommen vom Bruttogehalt unterscheidet.