Bürger aus 27 europäischen Ländern werden die neuen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen, das dann als erste Amtshandlung nach den Wahlen vom 6. bis 9. Juni seinen Präsidenten ernennen wird.
Von Donnerstag bis Sonntag finden in der Europäischen Union Wahlen statt, bei denen allgemein Gewinne für rechte und rechtsextreme Parteien erwartet werden.
Die Bürger der 27 Länder werden ein neues Europäisches Parlament mit 720 Mitgliedern wählen, 15 mehr als bei der letzten Wahl.
Eine der ersten Entscheidungen der neuen Versammlung wird die Wahl des Parlamentspräsidenten sein; für diese Abstimmung ist eine absolute Mehrheit erforderlich.
Der nächste Schritt besteht darin, einen Präsidenten für die Europäische Kommission zu ernennen. Diese Entscheidung wird von den neuen Parlamentsmitgliedern getroffen.
Dasselbe gilt für angehende Kommissare. Sie werden von den EU-Abgeordneten befragt, die dann über ihre Unterstützung oder Ablehnung entscheiden.
Anschließend werden die Abgeordneten an der Ausarbeitung von EU-Gesetzen mitwirken. Zu ihren Aufgaben gehört es, gemeinsam mit dem Europäischen Rat Vorschläge der Europäischen Kommission zu diskutieren, zu ändern und schließlich auszuhandeln.
Zwar haben weder das Parlament noch der Rat das Recht, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, sie können jedoch die Kommission dazu auffordern und einen Vorschlag unterbreiten.
Zu den weiteren großen Aufgaben des Parlaments gehören die Verabschiedung des EU-Haushalts und die Kontrolle der Außenpolitik. Außerdem muss es jeder EU-Erweiterung und allen Assoziierungsverträgen grünes Licht geben.
Das Parlament hat zudem die Möglichkeit, die Kommission durch die Annahme eines Misstrauensantrags zum Rücktritt zu zwingen.
Im Jahr 1999 wurde im Lichte eines Betrugs- und Korruptionsskandals die gesamte Europäische Kommission vom Europäischen Parlament zum Massenrücktritt gezwungen.