Wer eine private Rentenversicherung abschließen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Modellen. Eines davon ist die Rürup-Rente.
Wie bei allen Versicherungsmodellen gilt es auch bei der Rürup-Rente, vor einem Abschluss die Vor- und Nachteile abzuwägen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Vorteile der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, bietet insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, sich finanziell fürs Alter abzusichern. Auch Angestellte, die viel verdienen, können sich den Steuervorteil zunutze machen.
Denn je höher das Einkommen, desto höher können in der Ansparphase die monatlichen Beiträge in die Rürup-Rente sein – und desto mehr Vorsorgeaufwendungen können Sie von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es hier einen Höchstbetrag. 2024 liegt der bei 27.566 Euro. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie die Rürup-Rente absetzen können.
Ihre monatlichen Beiträge können Sie flexibel anpassen. Einen Mindestbeitrag gibt es nicht.
Ein weiterer Vorteil der Rürup-Rente: Sie ist nicht pfändbar und daher auch bei einer Privatinsolvenz geschützt. Beziehen Sie Sozialleistungen, wird das angesparte Kapital geschützt und nicht als Einkommen gerechnet. Ein Vorteil, da die Altersabsicherung auch beim Bezug von staatlichen Hilfen bestehen bleibt.
Nachteile der Rürup-Rente
Ein Nachteil der Rürup-Rente: Sie ist eine Entscheidung fürs Leben, denn es ist nicht möglich, den Vertrag zu kündigen. Sie können ihn lediglich beitragsfrei stellen. Benötigen Sie Geld für eine dringende Anschaffung, erhalten Sie keinen Rückkaufswert. Verleihungen oder Verpfändungen über den Betrag sind nicht möglich.
Außerdem existiert kein Hinterbliebenenschutz. Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, ist das Geld verloren. Absicherungen sind aber über Zusatzklauseln im Vertrag möglich. Das wiederum schmälert jedoch im Erlebensfall Ihre eigene Rente.
In der Rentenphase ist die Rürup-Rente zudem steuerpflichtig. Genau wie bei einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei Renteneintritt Steuern auf die Auszahlungen fällig. Erhalten Sie 2058 oder später das erste Mal eine Rürup-Rente, unterliegt die gesamte Rente der Steuerpflicht. Bei einem früheren Rentenbeginn ist der Anteil niedriger. Wer 2024 das erste Mal eine Rürup-Rente erhält, muss beispielsweise nur 83 Prozent seiner Rente versteuern.
Kein Kapitalwahlrecht – Auszahlungen erfolgen nach Plan
Ausgezahlt wird die Rürup-Rente als monatliche Zahlung, Einmal-Auszahlungen (Kapitalwahlrecht) sind bei diesem Modell nicht möglich. Die Auszahlungen erfolgen lebenslänglich, frühestens mit der Vollendung des 62. Lebensjahres ist die erste Zahlung möglich.
Eine Alternative zur Rürup-Rente ist die Geldanlage in Aktien, beispielsweise über einen ETF-Sparplan. Damit investieren Sie auf einen Schlag in hunderte Unternehmen gleichzeitig und können Sie Ihr Risiko für Kursverluste reduzieren. Lesen Sie hier, wie Sie einen ETF-Sparplan ganz einfach starten können.