Wetterphänomenen kann jeder einen Namen geben, indem er Wetterpate wird. Allerdings gibt es einige Vorgaben zu beachten.
Alex, Bahrudin, Hannelore oder Zeynep – so oder so ähnlich können Hoch- und Tiefdruckgebiete heißen. Der Name steht oft schon Monate, bevor das Wetterphänomen auftritt, fest. Alle Druckgebiete sind jeweils nach einem Wetterpaten benannt. Seit 2002 kann jeder bei der Aktion „Wetterpate“ einen Namensvorschlag für ein Hoch- oder auch Tiefdruckgebiet einreichen und so zum Paten werden.
In der Regel beginnt der Verkauf der Patenschaften für das kommende Jahr an einem Mittwoch im September des Vorjahres (den genauen Termin erfahren Sie einige Zeit zuvor auf www.met.fu-berlin.de/wetterpate). Wenn Sie Glück haben, können Sie dann ein Hoch oder Tief gegen eine Gebühr nach sich selbst oder einem anderen Menschen benennen.
Denn am Freitag darauf wird ausgelost, sollten mehr Anträge eingereicht worden sein, als Patenschaften für einen bestimmten Buchstaben zu vergeben sind. Die Druckgebilde werden in alphabetischer Reihenfolge getauft – wobei mehrere Durchgänge des Alphabets erfolgen.
Das heißt: Für jeden Buchstaben werden mehrere Namen vergeben. Für die noch freien Buchstaben in einem Jahr kann eine Patenschaft auch kurzfristig beantragt werden. Für besonders beliebte Anfangsbuchstaben sollten sich Interessenten aber am besten direkt am Stichtag melden.
Das kostet eine Patenschaft für ein Druckgebilde
Die Patenschaften für ein Hoch und ein Tief sind unterschiedlich teuer: Wer einem Hochdruckgebiet einen Namen geben will, muss 360 Euro zahlen. Die Namenspatenschaft für ein Tiefdruckgebiet kostet 240 Euro. Das Geld kommt der Ausbildung der Studierenden am Institut für Meteorologie der Freien Universität Berlin zugute, zudem wird damit die Fortführung der Wetter- und Klimastation Berlin-Dahlem sichergestellt.
Im Grunde kann jeder Vorname, der standesamtlich anerkannt ist, Pate stehen. Nachnamen hingegen nicht – es sei denn, sie sind auch als Vorname gebräuchlich. Wichtig zu wissen ist, dass in geraden Jahren alle Hochs männliche, in ungeraden weibliche Vornamen erhalten.
Das war früher übrigens anders: Die meist sonnigen Hochs erhielten immer einen männlichen Vornamen, die schlechtes Wetter bringenden Tiefs einen weiblichen. Nachdem 1998 Kritik an diesem Prinzip aufkam, da dies eine „unsachliche Zweckentfremdung menschlicher Vornamen“ sei, einigten sich die Meteorologen auf einen jährlichen Wechsel.
Hochdruckgebiete werden seit den 1950er-Jahren benannt
Meteorologen für die sogenannte Berliner Wetterkarte vergeben schon seit 1954 die Namen der Luftdruckgebilde in Mitteleuropa. Seit 1998 übernimmt die Erstellung dieser täglichen Wetterdokumentation der gleichnamige Verein, in enger Kooperation mit dem Institut für Meteorologie der Freien Universität Berlin. Privatpersonen oder Firmen können seit 2002 Namen vorschlagen.
Pro Jahr werden laut Angaben des Instituts meist 50 bis 60 Hochs und 130 bis 150 Tiefs getauft. Wie viele genau einen Namen erhalten, könne der Verein am Anfang eines Jahres jedoch nicht absehen. Aus diesem Grund gibt es sogenannte „Risikopatenschaften“ am Ende eines Jahres, bei denen nicht garantiert werden kann, dass es zu einer Taufe kommt. Dann muss der potenzielle Pate aber auch keine Gebühr bezahlen.
Bewerbung als Wetterpate:
Per Post: Aktion „Wetterpate“, c/o Institut für Meteorologie, FU Berlin, Stichwort „Aktion Wetterpate“, Carl-Heinrich-Becker-Weg 6-10, 12165 Berlin
Per E-Mail: [email protected]
Per Fax: 030/791 9002
Die Formulare können Sie hier herunterladen – und auch einsehen, welche Anfangsbuchstaben noch frei sind.
Wetterpatenschaft: Das waren die ersten Taufnamen
Eine Patenschaft wird oft zu speziellen Anlässen verschenkt. Manche Menschen möchten mit dieser aber auch einfach seltene Vornamen bekannter machen. So hießen in den vergangenen Jahren manche Druckgebiete etwa Xenophon, Vangelis, Bahrudin, Celimene, Ortrud oder Urte.
Anka und Albert waren am 1. November 1954 die ersten Taufnamen in den Berliner Tageszeitungen. Auch heute noch werden die Namen der Paten von Wetterdiensten und Medien übernommen.
Die drei Regeln für die Namensvergabe
Für die Vergabe der Namen nennen die Initiatoren der Aktion „Wetterpate“ diese Bedingungen:
- Erlaubt sind nur standesamtlich anerkannte Vornamen. Diese dürfen – außer deutschen Umlauten – keine Sonderzeichen enthalten.
- Doppelnamen, Nachnamen oder Firmennamen werden nicht zugelassen. Einzige Ausnahme: Sie kommen auch als Vornamen vor.
- Namensgeber müssen auf das Geschlecht achten: In geraden Jahren tragen Hochdruckgebiete männliche und Tiefdruckgebiete weibliche Namen. In ungeraden Jahren ist es genau umgekehrt.
Bewerber sollten beachten, dass sie sich den Zeitpunkt für ihr Hoch- oder Tiefdruckgebiet nicht aussuchen können.