Und was ist mit der Probezeit?
Wer seinen Führerschein für ein Kraftfahrzeug frisch erworben hat, muss sich an eine Promillegrenze von 0,0 halten. Allerdings gilt diese Grenze nicht für Fahrten mit dem Fahrrad und dem Pedelec, sondern nur für Kraftfahrzeuge (wie z. B. S-Pedelecs).