Als Rentner dürfen Sie einige Ausgaben steuerlich absetzen. Wie sieht es mit der Kfz-Steuer aus? Diese Optionen haben Sie.
Viele Ruheständler sind steuerpflichtig und müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das bedeutet nicht, dass alle Steuern gezahlt werden müssen. Steuerlich entlastend wirken beispielsweise selbst getragene Gesundheitsausgaben, die eine zumutbare Belastung übersteigen, Werbungskosten, eine Haushaltshilfe, ambulante Pflegedienste oder Spenden. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann problemlos abgesetzt werden. Aber wie sieht es mit der Kfz-Steuer aus?
Dürfen Sie als Rentner die Kfz-Steuer absetzen?
Bei der Kfz-Steuer spielt die Fahrzeugnutzung eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt: Die Kfz-Steuer wirkt sich nur bei Unternehmen oder Selbstständigen steuermindernd aus. Wer sein Auto ausschließlich privat nutzt, darf sie nicht absetzen.
Wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersrente weiterhin berufstätig sind, haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Kosten für die berufliche Nutzung Ihres Fahrzeugs steuerlich geltend zu machen. Absetzbar sind außerdem Anschaffungs- und Haltungskosten des Fahrzeugs.
- Ein Absetzen der Kfz-Steuer ist nur bei einer beruflichen Nutzung möglich, wenn Sie weiterhin als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler arbeiten.
- Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern wird das Auto dem Betriebsvermögen zugerechnet. Die Kfz-Steuer zählt hier zu den Betriebsausgaben. Darunter versteht man die laufenden Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
- Privatpersonen oder festangestellte Arbeitnehmer dürfen eine Entfernungspauschale als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Es handelt sich dabei um die Aufwendungen, die durch den täglichen Arbeitsweg entstehen.
- Privatfahrten mit dem Firmenwagen sind zwar steuerlich nicht absetzbar. Für den betrieblichen Anteil können Sie aber ein Fahrtenbuch führen oder die „1-Prozent-Regelung“ in Anspruch nehmen.
Ist eine Kfz-Steuerbefreiung möglich?
Schwerbehinderte Menschen können sich von der Kfz-Versicherung vollständig befreien lassen. Im Schwerbehindertenausweis müssen die Merkzeichen „H“, „BI“ oder „aG“ eingetragen sein. Eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent erhalten behinderte Menschen, die durch einen Ausweis nachweisen können, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind.
Betroffene haben ein Wahlrecht zwischen Kfz-Steuerermäßigung oder Freifahrtberechtigung. Um die Kfz-Steuerermäßigung zu erhalten, müssen Betroffene auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichten. Eine Bindung an die einmal getroffene Wahl für die Zukunft besteht jedoch nicht. Die Befreiung oder Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer steht Menschen mit Behinderung nur für ein Fahrzeug zu. Sie muss beantragt werden.
Angehörige haben die Möglichkeit, für verstorbene Familienmitglieder nachträglich einen Befreiungsantrag zu stellen.
Rentner mit geringem Einkommen profitieren
Generell richten sich die steuerlichen Vorteile nach der individuellen Situation. Laut Fachleuten können besonders Rentner mit einem geringen Einkommen von der Steuerersparnis profitieren. Momentan lassen sich 1.900 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.