Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler. Mit ihr lassen sich Steuern sparen. Kündigen können Sie jedoch nur in Ausnahmefällen.
Entwickelt wurde die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, einst für Selbständige als Alternative zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zu gut 27.565 Euro können Sparer 2024 einzahlen und von der Steuer absetzen. Die daraus resultierenden Renten werden nachgelagert besteuert und erst 2058 zu 100 Prozent.
Doch was, wenn wenn Sie einmal dringend Geld brauchen, weil etwa Ihr Geschäft stockt und damit Ihre Einnahmen? Es wäre schön, wenn Sie auf ein üppig gefülltes Rürup-Rentenkonto zurückzugreifen könnten, um davon die laufenden Kosten zu decken. Rürup-Rente im Notfall kündigen – ist das möglich?
Kann ich meine Rürup-Rente kündigen?
Nein, ein Rürup-Vertrag lässt sich nicht kündigen oder vorzeitig auflösen. Das ist einer der Hauptgrundsätze dieser staatlich geförderten Form der privaten Altersvorsorge. Die Gründe dafür sind:
- Die Rürup-Rente soll Ihnen eine lebenslange Rente im Alter sicherstellen. Eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals ist daher nicht vorgesehen.
- Die Beiträge zur Rürup-Rente können Sie in der Ansparphase steuerlich geltend machen. Im Gegenzug können sie nicht vorzeitig kündigen oder auf das Kapital oder auf Anteile des Kapitals zugreifen.
- Die Rürup-Rente ist personenbezogen und kann nicht auf Dritte übertragen oder verkauft werden.
- Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, dann verfällt das angesparte Kapital. Das Guthaben ist nicht vererbbar. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist es allerdings möglich, die Rürup-Rente mit einem Hinterbliebenenschutz in Form einer Rentengarantiezeit zu kombinieren. Dann bekommt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen eine Rente aus dem Kapitalwert dieser Option.
Bei finanziellen Engpässen: Rente beitragsfrei stellen
Sollten Sie in eine finanzielle Notlage geraten und benötigen Kapital aus Ihrem Rürup-Vertrag, ist eine Auszahlung nicht möglich. Selbst bei finanziellen Engpässen ist es nicht möglich, dass Sie sich das angesparte Geld der Rürup-Rente auszahlen lassen. Die einzige Möglichkeit besteht darin, Ihren Vertrag beitragsfrei zu stellen.
Sie müssen jedoch weiterhin die laufenden Verwaltungskosten für den Vertrag an die Versicherung zahlen. Diese werden aus Ihrem Vertragsguthaben beglichen. Das kann dazu führen, dass zwar Ihr angespartes Kapital weiterhin verzinst wird, aber Ihre Rente trotzdem geringer ausfallen wird. Wenn die Rendite Ihrer Police niedriger ist als die laufenden Kosten, wird Ihr Kapital im Laufe der Zeit weniger – und damit auch Ihre monatliche Rente.
Aufgrund einer durchschnittlichen Inflationsrate von zwei Prozent, entwertet sich Ihr Kapital automatisch. Aus diesem Grund empfiehlt zum Beispiel der Verbraucherratgeber „Finanztip“, die Einzahlungen nicht gänzlich zu stoppen, sondern nur so weit zu reduzieren, wie es Ihre finanzielle Situation zulässt. Unter bestimmten Umständen kann es sich sogar für Sie lohnen, die verpassten Beiträge in finanziell besseren Zeiten nachzuzahlen.
Rürup-Rente kündigen – Widerruf
Wenn Sie sich für diese Form der staatlich geförderten Rente entscheiden, sollten Sie beachten, dass Sie damit eine Entscheidung fürs Leben treffen. Wer die Rürup-Rente kündigen will, hat dazu nur direkt nach Vertragsabschluss die Möglichkeit. Maximal 30 Tage nach Vertragsabschluss müssen Sie einen schriftlichen Widerruf einreichen – eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.
Innerhalb eines weiteren Jahres können Sie Ihre Rürup-Rente nur dann kündigen, wenn Ihnen Ihr Versicherer vor Vertragsabschluss wichtige Informationen vorenthalten hat – und der Vertrag damit nichtig ist.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Diese Rechte haben Verbraucher
Bei Verträgen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, ist unter Umständen eine Rückabwicklung und Auszahlung der Beiträge inklusive Zinsen möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt vor, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Widerrufsrecht in einem Vertrag fehlerhaft, unvollständig oder unklar formuliert sind.
Für Verbraucher hat dies zur Folge, dass die reguläre Widerrufsfrist nicht in Kraft tritt. Sie können den Vertrag dann noch Jahre später widerrufen und sich vom Vertrag lösen. Typische Fehler in Widerrufsbelehrung sind beispielsweise eine falsche Fristangabe, fehlende Angaben zu Widerrufsfolgen oder Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot in der Formulierung (siehe Infobox). Verbraucher haben somit bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ein langfristiges Widerrufsrecht.
Deutlichkeitsverbot in der Formulierung
Das Deutlichkeitsgebot bedeutet, dass Informationen für Verbraucher klar und verständlich formuliert sein müssen. Mit anderen Worten: Beim Verkauf eines Produkts, wie zum Beispiel einer Versicherung, dürfen keine komplizierten und unverständlichen Begriffe verwendet werden. Ebenso müssen wichtige Informationen wie Widerrufsbelehrungen bei Verträgen in einfacher Sprache verfasst sein, damit die Kunden ihre Rechte kennen und verstehen. Die Formulierungen dürfen nicht zu kompliziert oder unklar sein. Das Deutlichkeitsgebot stellt sicher, dass Verbraucher nicht verwirrt oder getäuscht werden, sondern alle notwendigen Informationen klar und verständlich erhalten.
Die Chance, dass Sie bei Ihrem Rürup-Vertrag fehlerhaft über den Widerruf belehrt wurden, ist besonders hoch, wenn Sie Ihre Police zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie eine auf solche Wiederrufe spezialisierte Anwaltskanzlei oder eine Verbraucherzentrale.