Björn Höcke ist verurteilt, und das geht zurück auf die Anzeige eines Landtagsabgeordneten der Grünen. Was sagt er dazu, dass Björn Höcke nun eine Geldstrafe zahlen soll?
Vom Wahlkreisbüro des Grünen-Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel in Merseburg ist es nur ein Katzensprung zur Kliaplatte. Quasi vor seiner Haustür spielte sich am 29. Mai 2021 das ab, was Björn Höcke am Dienstag seine erste Verurteilung eingebracht hat (lesen Sie hier mehr zum Urteil). Höcke redete bei einer AfD-Kundgebung, und Sebastian Striegel ging das buchstäblich nahe: Er zeigte Höcke an und brachte den Stein ins Rollen.
„Dass auf den Straßen meiner Heimatstadt Merseburg SA-Parolen erschallen, wollte und werde ich nicht ertragen“, sagte Striegel am Dienstag nach der Urteilsverkündung t-online. Er hätte nicht gedacht, dass es noch drei Jahre dauern sollte bis zu einem Urteil. Aber die Justiz habe ihre Arbeit gründlich gemacht, wie sich beim Prozess gezeigt habe.
Im Mai 2021 hatte der damalige stellvertretende Landes-Vize der Grünen und Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion zu den Organisatoren und Teilnehmern einer Gegendemonstration zu der AfD-Kundgebung gehört. Die Höcke-Rede selbst hatte er nur in Teilen live miterlebt und sie sich später im Netz angeschaut und die Anzeige erstattet.
Striegel hatte Rede teilweise live erlebt
Bei der Demo hatten zunächst örtliche AfD-Vertreter gesprochen, dann Landespolitiker, schließlich als Hauptredner Björn Höcke. Im damaligen Landtagswahlkampf hatte er seine Rede geschlossen mit den Worten: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Parole der paramilitärischen „Sturmabteilung“ der NSDAP. Der Satz brachte dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden die Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ein.
Striegel sagt, es sei ihm wichtig gewesen, sich an dem Tag 2021 mit vielen Menschen der AfD entgegenzustellen. „Ebenso wichtig wie zivilgesellschaftlicher Protest ist ein wacher und handlungsfähiger Rechtsstaat.“ Der habe sich nun in dem Urteil gezeigt. „Ich bin froh, dass das Rufen einer bekannten nationalsozialistischen Parole für den thüringischen AfD-Vorsitzenden Höcke nicht folgenlos bleibt.“
Haftstrafe durch Gesamtstrafe bei weiteren Prozesse?
Höcke präsentierte sich als unschuldig und politischer Verfolgter, er forderte eindringlich einen Freispruch. Anhänger zeigen wenig Verständnis für die Verurteilung. Doch im Netz gibt es auch andere Stimmen. Denen ist eine Geldstrafe zu milde. Striegel widerspricht: „Das Gericht hat mit 100 Tagessätzen eine hohe Geldstrafe verhängt, die bei Rechtskraft dazu führt, dass Herr Höcke vorbestraft ist.“
Als vorbestraft im Führungszeugnis gelten Personen ab einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen. Höcke kann gegen die Verurteilung noch vorgehen und Revision einlegen. Außerdem stehe Höcke ja noch wegen ähnlicher Taten erneut vor Gericht, sagt Striegel: „Dann sind möglicherweise Gesamtstrafen zu bilden, die auch zu einer Haftstrafe führen können.“
In Halle wartet auf Höcke bereits der nächste Prozess, weil er bei einer Kundgebung im thüringischen Gera seine Zuhörer den Satz „Alles für …“ vollenden ließ. Auch da geht es um den Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Außerdem erwartet ihn ein Prozess wegen Volksverhetzung.