Bei den meisten Arbeitnehmern landet im neuen Jahr etwas mehr Geld auf dem Konto. Wie viel genau, zeigt jetzt eine Berechnung des Softwarehauses Datev.
Ob mit Gehaltserhöhung oder ohne: Der überwiegende Teil der Arbeitnehmer kann sich 2024 über ein Plus auf der Gehaltsabrechnung freuen. Das liegt vor allem daran, dass die Bundesregierung den steuerlichen Grundfreibetrag anhebt. Das ist der Betrag, den jeder einnehmen darf, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Er steigt zum Jahreswechsel von 10.908 Euro auf 11.604 Euro.
Wie das Softwarehaus Datev für die „Süddeutsche Zeitung“ ausgerechnet hat, sind dadurch bis zu 563 Euro mehr im Jahr drin. Die folgende Tabelle zeigt, wie Singles und Verheiratete, Familien und Alleinerziehende pro Person profitieren.
Größte Entlastung für gut verdienende Singles
In absoluten Zahlen gemessen fällt die Entlastung dort am größten aus, wo die Abzüge wegen des hohen Einkommens groß sind. Den Daten zufolge bleibt einem Single mit einem Bruttogehalt von 7.000 Euro das größte Plus: Er bekommt im Jahr 2024 563 Euro mehr überwiesen als 2023.
Schlechter wird die Lage hingegen für Verheiratete mit einem Bruttogehalt von 2.000 Euro im Monat. Ihnen bleiben im neuen Jahr 33 Euro weniger übrig, wenn sie zwei Kinder haben und in Steuerklasse 3 veranlagt sind. Ein Minus von 63 Euro müssen kinderlose Verheiratete in Steuerklasse 3 hinnehmen. Grund für die Be- statt Entlastung in diesem Midijob-Bereich sind einzelne Anhebungen bei Sozialversicherungsbeiträgen.
Bei Durchschnittsverdienern mit einem Bruttogehalt von 3.500 Euro im Monat profitieren Verheiratete stärker als Singles. So bekommt ein Verheirateter mit zwei Kindern 315 Euro zusätzlich, ein Alleinstehender in derselben Gehaltsklasse hingegen nur 196 Euro. Einem alleinerziehenden Durchschnittsverdiener bleiben 2024 203 Euro mehr.
Gut zu wissen
Die Entlastung fällt im Laufe des Jahres 2024 vermutlich noch höher aus. Denn erst im Frühjahr wird die Ampel das Jahressteuergesetz verabschieden. Dabei könnte der Grundfreibetrag um weitere 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und rückwirkend ab 1. Januar 2024 gelten. Ihr Arbeitgeber überweist Ihnen dann in der Regel auf einen Schlag die Differenz, die er Ihnen bis dahin zu viel vom Lohn abgezogen haben wird.