Einkünfte aus Vermietung müssen Sie – wie andere Einnahmen auch – versteuern. Wir zeigen Ihnen, was von 1.000 Euro Miete übrig bleiben könnte.
Wer als Privatperson Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt, muss eine Steuererklärung abgeben. Denn anders als beim Lohn von Arbeitnehmern bekommt das Finanzamt erst nachträglich etwas von Mieteinnahmen ab.
Doch wie viel eigentlich genau? t-online zeigt anhand eines Beispielsfalls mit 1.000 Euro Mieteinnahmen, was für Sie bei der Steuer gelten würde.
1.000 Euro Mieteinnahmen: Wie viel Steuern muss ich zahlen?
Wie viel Steuern Sie auf 1.000 Euro Mieteinnahmen zahlen müssen, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt bei privaten Vermietern von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Denn diese Einkünfte zählen wie klassischer Arbeitslohn zum Einkommen (§ 21 EStG).
Die Höhe Ihres individuellen Steuersatzes wiederum hängt von der Höhe Ihrer gesamten Einnahmen ab. Grundsätzlich gilt: Wer wenig verdient, muss einen niedrigen Prozentanteil seiner Einkünfte an den Staat weiterreichen, wer viel verdient, muss einen höheren Prozentsatz zahlen.
Grundfreibetrag gilt auch für Mieteinnahmen
Der niedrigste Steuersatz für die Einkommensteuer liegt bei 14 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent und der Höchstsatz bei 45 Prozent. Sind Ihre Mieteinnahmen zusammen mit Ihrem weiteren Einkommen allerdings so gering, dass Sie unter dem sogenannten Grundfreibetrag bleiben, müssen Sie gar keine Einkommensteuer zahlen.
2024 liegt dieser Freibetrag bei 11.604 Euro. Wenn Sie also 2025 Ihre Steuererklärung für 2024 machen, heißt das, dass Sie auf 11.604 Euro Ihrer Jahreseinkünfte gar keine Einkommensteuer zahlen müssen.
Werbungskosten mindern die Mieteinnahmen
Zusätzlich gibt es Kosten, die Sie als Vermieter geltend machen können. Diese mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Besonders wichtig sind dabei die Werbungskosten. Diese können Sie häufig von Ihren Bruttomieteinnahmen abziehen.
Zu den typischen Werbungskosten für Vermieter zählen:
- Absetzung für Abnutzung (AfA): Sie können den steuerlichen Wertverlust des Gebäudes über einen Zeitraum von 50 Jahren abschreiben, indem Sie jedes Jahr 2 Prozent des Anschaffungs- oder Herstellungspreises der Immobilie als Werbungskosten geltend machen.
- Ausgaben für Wasser, Strom, Müllabfuhr und andere Nebenkosten
- Hausgeld bei Vermietern von Eigentumswohnungen
- Handwerkerkosten für Instandhaltung und Renovierung (auch Erhaltungsaufwand genannt), zum Beispiel eine Badmodernisierung, ein Hausanstrich oder der Austausch von Türen und Fenstern
- Grundsteuer
- Finanzierungskosten für die Mietimmobilie wie Zinsen
- Kosten für Rechtsberatung und Rechtsverfolgung, die mit dem Mietverhältnis zu tun haben
- Wohngebäudeversicherung, anteilige Rechtsschutzversicherung
- Verwaltungskosten wie Büromaterialien und Reisekosten zum Mietobjekt
Viele dieser Posten drücken Ihre Einkünfte aus Vermietung. Hätten Sie also beispielsweise außer den 1.000 Euro Mieteinnahmen im Monat keine weiteren Einkünfte, dürften Sie sehr wahrscheinlich unter dem Grundfreibetrag bleiben und gar keine Steuern auf Ihre Mieteinnahmen zahlen müssen.
Gut zu wissen
Nebenkosten, die Sie auf Ihre Mieter umgelegt haben, wie Wasser, Heizung, Grundsteuer, Müllabfuhr, Hausmeistertätigkeiten oder Schornsteinfeger tragen Sie ebenfalls in der Anlage V Ihrer Steuererklärung ein. Allerdings handelt es sich dabei um sogenannte durchlaufende Posten, die sich nicht steuermindernd für Sie auswirken.
Legen Sie einen Teil der Mieteinnahmen zurück
Da Sie als Vermieter aber normalerweise über weitere Einnahmen verfügen dürften, ist es ratsam etwas weniger als die Hälfte Ihrer Mieteinnahmen für die Steuer zur Seite zu legen. So sind Sie selbst dann für eine Rückzahlung gerüstet, wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz besonders hoch sein sollte.
Fazit
Die Höhe der Steuer bei Mieteinnahmen von 1.000 Euro im Monat lässt sich nicht pauschal bestimmen. Denn sie hängt von weiteren individuellen Faktoren ab: Ihrem zusätzlichen Einkommen und der Höhe der Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können. Daraus ergibt sich Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen, das mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz belegt wird.