Die Blackbox kommt: Ab dem kommenden Jahr wird ein neuer Überwacher zur Pflicht im Auto. Was genau er tut und was das für Autofahrer bedeutet.
Schon seit Januar 2020 steht es fest, nun wird es langsam ernst: Ab dem 7. Juli 2024 wird ein neuer Überwacher zur Pflicht für in der EU zugelassene Neuwagen. So steht es in der EU-Verordnung 2019/2144.
Diese Blackbox erfasst und speichert eine Reihe von Daten. Einige Beispiele:
- Fahrzeuggeschwindigkeit
- Motordrehzahl
- Lenkwinkel
- Bremsverhalten
- Position des Fahrzeugs
- Neigung des Fahrzeugs
- Aktivität von Sicherheitssystemen
Die Technik soll bei einem Unfall anonymisierte Fahrdaten des Fahrzeugs sammeln, erklärt das Bundesverkehrsministerium. Erkenntnisse daraus sollen der Unfallforschung helfen und zu besseren Sicherheitsassistenten in Autos führen. Die Daten selbst verbleiben nach einem Unfall vorerst im Auto und können mit speziellen Geräten ausgelesen werden.
Die Hoheit über diese Daten liegt beim Fahrer, heißt es vom ADAC. Eine Einschränkung gibt es jedoch: „Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen.“ Ein klassisches Gutachten soll das System jedoch nicht ersetzen: Schließlich sind an einem Unfall häufig mehr als nur ein Verkehrsteilnehmer beteiligt. Und deren Daten sind natürlich nicht im EDR eines anderen Autos gespeichert.
Übrigens: In manchem Fahrzeug dürfte die Überwachungstechnik bereits verbaut sein. Der Verordnung zufolge müssen Hersteller nämlich schon seit Mitte 2022 in ganz neuen Modellen unter anderem Technik zur „ereignisbezogenen Datenaufzeichnung“ berücksichtigen.
Was ist das überhaupt?
„Ereignisbezogene Datenaufzeichnung“ bezeichnet laut der EU ein System, „das ausschließlich dem Zweck dient, kritische unfallbezogene Parameter und Informationen kurz vor, während und unmittelbar nach einem Aufprall aufzuzeichnen und zu speichern“. Das bedeutet: Die Daten werden zwar permanent gemessen – aber nur dann dauerhaft gespeichert, wenn die Sensoren des Autos ein entsprechendes „Ereignis“ (also einen Unfall) registrieren. Ein Ausspionieren ihrer Routen und Gewohnheiten haben Autofahrer demnach nicht zu befürchten.
Mehrheit ist für Datenweitergabe
Knapp zwei Drittel der Teilnehmer einer Innofact-Umfrage (62 Prozent) fänden solch eine Technik gut, die anonymisierte Daten aus dem Auto weitergibt. Allerdings ist nur gut ein Drittel (36 Prozent) der Befragten dafür, solche Daten zur Klärung eines Unfallgeschehens vor Gericht zuzulassen.
Änhlich viele Befragte (34 Prozent) lehnen eine Blackbox im Auto grundsätzlich ab, etwa ein Viertel (23 Prozent) spricht sich aus Datenschutzbedenken dagegen aus. Das Marktforschungsinstitut Innofact befragte für die Website Leasingmarkt.de insgesamt 1.014 Autohalterinnen und Autohalter.