Weil er eine verbotene Parole der SA verwendet haben soll, steht Thüringens AfD-Chef Björn Höcke nun vor Gericht. Noch vor wenigen Tagen hat er seine Wortwahl verteidigt.
Ermittelt wurde gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke schon mehrfach, nun beginnt ein Prozess gegen den 52-Jährigen: Er soll NS-Vokabular verwendet haben und muss sich deshalb von heute an vor dem Landgericht in Halle verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben.
In zwei Reden soll er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben. Noch vor einer Woche bestritt der frühere Geschichtslehrer im Fernsehen, gewusst zu haben, dass es sich um eine verbotene Parole handelte.
Höcke ist Spitzenkandidat der Thüringer AfD für die Landtagswahl am 1. September. Sein Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Bei einer Verurteilung reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Bislang sind vier Verhandlungstage angesetzt.
Rede im Landtagswahlkampf
Ausgangspunkt für die Anklage gegen Höcke ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt (Saalekreis) gehalten hat. Dabei soll er gesagt haben: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Der damalige sachsen-anhaltische Grünen-Chef Sebastian Striegel erstattete Anzeige gegen den AfD-Politiker und verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist.
Im vergangenen Jahr erhob die Staatsanwaltschaft Halle Anklage. Sie wirft Höcke vor, von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst zu haben. Nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft hatten Höckes Anwälte die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt.
Außerdem wird dem Politiker vorgeworfen, die Losung im vergangenen Dezember bei einer Veranstaltung der AfD im thüringischen Gera noch einmal verwendet zu haben – da waren sein Auftritt in Merseburg und die juristischen Folgen längst Thema in den Medien. In Gera soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil „Alles für“ selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen.
Höcke verteidigt seine Wortwahl
Noch vor Beginn des Prozesses äußerte sich Höcke im Fernsehen zu den Vorwürfen. Er verteidigte seine Wortwahl in einem TV-Duell gegen den Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt. Er habe die Parole in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan „America First“ von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er eine Woche vor Prozessbeginn beim Sender Welt.
Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass „Alles für Deutschland“ eine SA-Parole sei, sagte er: „Nein, ich wusste es nicht.“ Es handele sich um einen Allerweltsspruch.
Höcke-Gegner rufen zu Demo auf
Für den ersten Hauptverhandlungstag ist davon auszugehen, dass – wie üblich – die Anklageschrift verlesen wird. Dann hat Höcke die Möglichkeit, sich selbst oder über seinen Verteidiger zu den Vorwürfen zu äußern. Höcke wird von einem Rechtsanwalt aus Erfurt verteidigt. Dieser sagte der dpa, dass spontan entschieden werde, ob er oder sein Mandant sich zu den Vorwürfen äußern werden.
Zu Beginn der Verhandlung dürfte es vor dem Gericht zu Protesten kommen – so hat etwa die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ zu Demonstrationen aufgerufen. Die Verhandlung findet im Sicherheitstrakt des Justizzentrums in Halle statt. Um einen störungsfreien Ablauf der Hauptverhandlung zu gewährleisten, hat das Gericht unter anderem Einlasskontrollen angeordnet.
Was für Höcke auf dem Spiel steht
Höcke will in Thüringen Ministerpräsident werden. Er gilt als chancenlos, weil keine der bisher im Landtag vertretenen Parteien mit der AfD koalieren will. Im ostthüringischen Landkreis Greiz will er sich um ein Direktmandat bewerben. Im Thüringer Wahlgesetz steht, nicht wählbar sei, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder „infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt“.
Theoretisch könnte das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich entscheiden, dass Höcke sein aktives und auch sein passives Wahlrecht vorübergehend verliert. Voraussetzung ist aber, dass Höcke zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Darüber hinaus steht im Parteiengesetz: „Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein.“ Bisher ist völlig offen, ob es überhaupt zu einer Verurteilung kommt.
Weiterer Prozess in Thüringen
Höcke wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) wurde eine Anklage zugelassen – dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Ermittlungen gab es gegen Björn Höcke schon häufiger. In Halle muss er sich nun aber erstmals vor Gericht verantworten.