Verkehr
Klimaschutzgesetz: Kritik an Wissings Warnung vor Fahrverbot
Aktualisiert am 12.04.2024 – 04:47 UhrLesedauer: 4 Min.
1973 gab es wegen der Ölkrise „autofreie Sonntage“ in Deutschland. Im Ringen um eine Reform des Klimaschutzgesetzes warnt der Minister nun vor ähnlichen Einschränkungen – und erntet scharfe Kritik.
Mit einer Warnung vor möglichen Wochenend-Fahrverboten hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing den Ampel-Streit über das Klimaschutzgesetz angeheizt. Die Grünen reagierten empört: „Ein Minister sollte nicht unbegründet Sorgen bei den Menschen schüren“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden der Deutschen Presse-Agentur.
„Diese Behauptung ist schlichtweg falsch.“ Die Umweltschutzorganisation Greenpeace bezeichnete Wissings Vorgehen als politisches Armutszeugnis. Der FDP-Politiker hatte vor drastischen Einschnitten für Autofahrer gewarnt, falls die Ampel-Koalition sich nicht zügig auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes einigt.
„Der Verkehrsminister versucht so schamlos wie durchschaubar, mögliche Konsequenzen des eigenen Versagens in politischen Druck umzumünzen“, sagte Greenpeace-Mobilitätsexpertin Clara Thompson der dpa. „Zwei Jahre hat Wissing damit vergeudet, jede Klimaschutzmaßnahme im Straßenverkehr zu blockieren – jetzt malt er Horrorszenarien an die Wand, um auch in Zukunft nichts tun zu müssen.“
„Kaum vermittelbare Maßnahmen“
Um nach dem geltenden Gesetz sogenannte Klima-Sektorziele im Verkehr erreichen zu können, wäre nach Wissings Argumentation eine deutliche Verringerung der Pkw- und Lkw-Fahrleistung notwendig. Diese wäre „nur durch restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen möglich“, schrieb er in einem Brief an die Ampel-Fraktionschefs im Bundestag.
„Es wäre den Menschen kaum zu vermitteln, dass sie ihr Auto nur noch an fünf Wochentagen nutzen dürfen, obwohl wir die Klimaschutzziele in der Gesamtbetrachtung erreichen“, warnt Wissing. Das Schreiben liegt der dpa vor, zuerst hatte die „Bild“ darüber berichtet.
Grünen-Fraktionsvize Verlinden hielt dagegen, das aktuell geltende Recht verlange von Wissing lediglich, „ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, in dem sinnvolle Vorschläge enthalten sind, die zu mehr Klimaschutz im Verkehrssektor führen“. Es gebe viele unterschiedliche Möglichkeiten, „wie etwa ein Tempolimit“. Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen lehnen Wissing und die FDP strikt ab.
Strittige Reform
Wissing macht mit dem Schreiben Druck während laufender Verhandlungen der Ampel-Fraktionen über eine Reform des Klimaschutzgesetzes. Das Kabinett hatte diese im vergangenen Juni beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war im September.
Strittig ist dem Vernehmen nach, welche Verantwortlichkeiten Ressorts künftig noch haben, falls Zielvorgaben bei der CO2-Einsparung verfehlt werden – wie im Verkehrssektor. Am Klimaschutzgesetz hängt auch ein geplantes Solarpaket.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte bei einer Veranstaltung des Webinar-Formats Europe Calling, das Solarpaket sei ausverhandelt. Es sei politisch gekoppelt mit dem Klimaschutzgesetz, „wo es noch politischen Bedarf“ gebe. Er hoffe sehr, dass das Solarpaket nun wirklich schnell verabschiedet werde.
Worum es geht
Im Klimaschutzgesetz sind die deutschen Klimaziele verbindlich geregelt. Es sieht vor, dass die Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Für einzelne Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude wurden zulässige Jahresemissionsmengen festgelegt.
Kernpunkt ist bisher folgender Mechanismus: Wenn Sektoren Vorgaben verfehlen, müssen die zuständigen Ressorts der Bundesregierung in Form von Sofortprogrammen nachsteuern – um die Einhaltung der Emissionsmengen sicherzustellen.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Einhaltung der Klimaziele künftig nicht mehr rückwirkend nach den verschiedenen Sektoren kontrolliert werden – sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll – allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt.
Vorgaben zur Emissionsminderung in den einzelnen konkreten Sektoren sollen damit abgeschafft werden. Vor allem die FDP dringt auf eine Reform des Gesetzes, die Teil des Koalitionsvertrags ist.
Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Umweltbundesamts in Deutschland 10,1 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase emittiert als 2022. So gab es im Sektor Energie deutliche Rückgänge, das Umweltbundesamt begründete dies mit einem geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme.
Insbesondere der Verkehrssektor müsse beim Klimaschutz aber nachsteuern, so die Behörde. Er verfehle seine Klimaziele erneut deutlich. Die Daten werden von einem Expertenrat für Klimafragen bewertet. Dieser Bericht wird am kommenden Montag vorgelegt.
Das geltende Klimaschutzgesetz sieht vor: Weisen die Emissionsdaten eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor aus, so legt das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten nach der Bewertung durch den Expertenrat ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vor.