Vor dem Nürnberger Landgericht hat der Prozess um Alexandra R. begonnen. Ihre Familie war nicht im Gerichtssaal. Wie es ihr geht und was sie sich vom Verfahren erhofft.
Der Fall Alexandra R. hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Im Dezember 2022 war die damals hochschwangere Frau spurlos verschwunden. Seit Dienstag macht die Nürnberger Justiz ihrem ehemaligen Lebensgefährten und seinem Geschäftspartner den Prozess.
Obwohl bis heute keine Leiche gefunden wurde, ist sich die Staatsanwaltschaft sicher: Die beiden Männer sollen Alexandra R. entführt und anschließend umgebracht haben. Der Prozess könnte also Klarheit bringen in den bis heute mysteriösen Fall – auch für die Familie der mutmaßlich Getöteten. Ihr Anwalt hat t-online verraten, wie es der Familie geht und was sie sich vom Verfahren erhofft.
Harald Straßner vertritt die Angehörigen von Alexandra R. Am Tag vor dem Prozess habe er noch mit dem Bruder der damals 39-Jährigen gesprochen. „Er hat es tatsächlich psychisch nicht geschafft, heute hierherzukommen“, so der Anwalt. Die Familie habe nach wie vor einen letzten Funken Hoffnung, dass Alexandra R. noch am Leben sei. „Das ist aber für meine Begriffe wohl eher auszuschließen“, meint der Anwalt.
„Vorgehen zeugt von hoher krimineller Energie“
Auch habe der Bruder von Alexandra R. den Kontakt mit den Angeklagten meiden wollen. Straßner sagte nach dem Prozessauftakt am Dienstag: „Das Vorgehen der Angeklagten zeugt von wirklich hoher krimineller Energie.“ Er meint, Dejan B. und Ugur T. hätten die Tat auf lange Sicht geplant und gehofft, damit durchzukommen. „Die Anklageverlesung und was wir hier jetzt verhandeln hat gezeigt, dass das nicht aufgehen wird“, sagt Straßner.
Zudem litten seine Mandanten darunter, dass nach wie vor die Leiche verschwunden ist. „Obwohl das komisch klingt, wäre es für sie angenehmer zu wissen, wo man trauern kann“, sagt der Anwalt. Auch das Verfahren könne dabei wohl nur bedingt helfen. „Die Angeklagten werden uns sicherlich nicht den Gefallen tun, darüber zu berichten, wie die letzten Minuten im Leben der Tochter, der Schwester meiner Mandanten waren“, sagt der Jurist. Das „psychologisch sehr schwierige Vakuum“ bleibe.
Überhaupt würden Straßner und die Familie der ehemals hochschwangeren Alexandra R. nicht erwarten, dass alle offenen Fragen im Prozess beantwortet werden können. Das Verfahren könne aber die Grundlage für ein Urteil bringen. „Und ich bin eigentlich ganz sicher, dass das nur lauten kann, dass die Angeklagten, so wie in der Anklageschrift vorgelesen, verurteilt werden.“