5000 Stellen will Familienministerin Paus zur Umsetzung ihrer Sozialreform schaffen. Kritiker fragen, warum das der richtige Weg sein soll. Auch anderes bleibt unklar – und der Ton wird harscher.
Wenn es um das umstrittene Thema Kindergrundsicherung geht, laufen in Berlin nicht nur Kritiker Sturm – auch die Fragen der Journalistinnen und Journalisten türmen sich. Wieder und wieder gibt das Familienministerium von Lisa Paus (Grüne) auf Kernfragen zum Gesetzesentwurf Antworten, die den Fragestellern nicht reichen. Warum etwa braucht es 5000 neue Verwaltungsstellen für ein Projekt, mit dem man eigentlich Bürokratie abbauen will? Und wie passt das mit dem Anspruch einer Bundesregierung zusammen, die sich mehr Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben hat? Ein Kerngedanke, der vor allem den Koalitionspartner FDP auf die Palme bringt.
Familienministerin Paus begründet die 5000 neuen Stellen mit dem künftigen Mehraufwand für Beratung und Bearbeitung von Anträgen. Diese sollen künftig in den „örtlichen Familienservices“ angesiedelt sein, heißt es aus ihrem Ministerium. Diese Forderung zu wiederholen, mache sie nicht besser, ätzt dagegen der FDP-Bundesvize Johannes Vogel. Aus seiner Fraktion kommt seit Tagen das klare Signal: Wenn Frau Paus ihren Gesetzentwurf nicht überarbeitet, sei dieser „nicht zustimmungsfähig“. Im Koalitions-Klartext heißt das: Das Sozialprojekt steht, zumindest in seiner jetzigen Form, auf der Kippe. Noch gehen die parlamentarischen Beratungen dazu aber weiter.
Aus der FDP wird zudem darauf verwiesen, dass die geplante Kindergrundsicherung nach einer Untersuchung dazu führen könne, dass sich Arbeit für eine größere Zahl von Beziehern nicht mehr lohne. „Bei der Kindergrundsicherung bewegen wir uns ins Stadium der Absurdität. Nach den Plänen von Frau Paus sollen über 5000 neue Staatsbedienstete dafür sorgen, dass weitere 70.000 Menschen aufgrund höherer Sozialleistungen nicht mehr arbeiten“, hieß es dazu am Freitag aus der FDP-Führung. Und: „Die Ursachen für Kinderarmut wie fehlende deutsche Sprachkenntnisse der Eltern und mangelnde Kinderbetreuung bleiben gänzlich unberührt.“
Worum geht es überhaupt?
Mit der Kindergrundsicherung will die Bundesregierung ab 2025 bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder den Kinderzuschlag bündeln. Die Kindergrundsicherung gilt als das sozialpolitische Prestigeprojekt der Grünen. Das Kabinett hatte im September einen Gesetzentwurf mit dem Ziel verabschiedet, dass die Kindergrundsicherung am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Nach Bedenken der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesrats kündigte die Bundesregierung im Dezember an, den Zeitplan zu überprüfen.
Was in den kommenden Wochen mit dem Projekt geschieht, liegt in den Händen der Parlamentarier. Darauf verweist auch die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann, die die Sozialreform insgesamt verteidigt. Der Entwurf von Paus drücke „eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag“ aus, bekräftigt Hoffmann. „Diese Regierung hat sich die Bekämpfung von Kinderarmut und das Stärken von Familien auf die Fahne geschrieben und das ist das, was mit der Kindergrundsicherung erreicht werden wird.“
Will heißen: Bundeskanzler Olaf Scholz steht weiterhin hinter dem Milliardenprojekt, mit dem die Regierung bis zu 5,6 Millionen Kinder erreichen will. In der Fraktion der Kanzlerpartei dringt man daher auf eine rasche Umsetzung – und äußert sich genervt über die Liberalen. Der familienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sönke Rix, sagt dazu den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Erst wird wie die Kesselflicker gestritten über zwei oder zwölf Milliarden und jetzt hängt sich ein Koalitionspartner an einer einzigen Zahl auf und macht davon das Projekt Kindergrundsicherung abhängig.“ Das sei „unanständig“ und den Familien in Deutschland nicht vermittelbar. „Zusätzliche Stellen im Familienservice sind unerlässlich“, meint Rix.
Auch das Familienministerium begründet die zusätzlichen Stellen unter anderem damit, dass die Regierung künftig mit den Leistungen all jene aktiv erreichen wolle, die bislang außen vor blieben. Die Zahl gehe auch auf Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurück. In der Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatte die BA bereits im November 2023 von zusätzlichen „5355 Vollzeitäquivalenten“ gesprochen. Das ergäbe doppelt so viel Personal wie in der heutigen Familienkasse, heißt es dort außerdem.
Die Zahl, über die jetzt gestritten wird, ist also nicht neu. Sie war schon Teil des Kabinettsbeschlusses im vergangenen September – den auch die FDP mitgetragen hatte. Ein Sprecher des FDP-geführten Finanzministeriums räumt dies auf Nachfrage ein – gibt aber zu bedenken, dass das Kabinett einen Passus mitbeschlossen habe, der vorsehe, Verwaltungsaufwand- und kosten zu reduzieren. Eine Zustimmung der FDP also unter dem Vorbehalt, das kein Bürokratiemonster entsteht? So scheint es.