Die Justiz soll vor Feinden der Demokratie geschützt werden. Daher beraten Union und Ampel über eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts.
Ampel-Koalition und Unionsfraktion verhandeln weiter über einen Gesetzentwurf zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten. Aus der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wurden der Deutschen Presse-Agentur in Berlin entsprechende Gespräche bestätigt.
„Eine Einigung zu diesem Entwurf gibt es nicht“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). „Die Unionsfraktion wird den Entwurf nun sorgfältig prüfen und bewerten, bevor weitere Gespräche stattfinden.“ Weitere Gespräche seien nach Ostern geplant, hieß es aus der Fraktion. Die „Rheinische Post“ hatte zuvor berichtet, Ampel und Union hätten sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt.
Arbeitsentwurf als Grundlage
„Es trifft nicht zu, dass es bereits eine Einigung gibt“, betonte auch eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Mit der Einladung zu einer weiteren Gesprächsrunde sei ein Arbeitsentwurf verschickt worden, über den vertraulich beraten werden solle.
In einem Entwurf des Bundesjustizministeriums, der neben der „Rheinischen Post“ auch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt, heißt es, die Neuregelung solle „dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen wollen“.
Justizminister Buschmann: Aus Erfahrungen anderer Staaten lernen
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, das Verfassungsgericht habe sich „als Schutzschild der Grundrechte und tragende Säule unserer liberalen Demokratie“ erwiesen. Er hoffe auf die nötigen Mehrheiten, um die Unabhängigkeit des Gerichts stärker im Grundgesetz zu verankern.
Es gelte, aus den Erfahrungen anderer Staaten zu lernen, um für potenzielle Gefahren gut gerüstet zu sein. „Die traurige Erfahrung in Polen, in Ungarn und teilweise auch in Israel ist, dass Verfassungsgerichte schnell politische Angriffsziele sein können.“ Über die Verhandlungsbereitschaft der Union zeigte sich Buschmann erfreut. „Es geht um unsere gemeinsame gesamtpolitische Verantwortung als seriöse Demokraten. Diese Verantwortung steht über parteipolitischen Auseinandersetzungen.“
Zustimmung für die Reform kam auch vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das Vorhaben wird den Rechtsstaat deutlich krisenfester machen“, sagte Vizepräsident Ulrich Karpenstein. Die Vorschläge dürften nun aber nicht parteipolitisch zerrieben werden. Der Deutsche Richterbund (DRB) lobte, die Überlegungen gingen in die richtige Richtung. Die Absicherung des Bundesverfassungsgerichts könne aber nur ein erster Schritt sein, betonte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
„Es braucht jetzt auch in den Ländern politische Initiativen, um die Justiz besser vor parteipolitischen Durchgriffen zu schützen und sie als Bollwerk der Demokratie zu stärken.“ Insbesondere das Verfahren zur Besetzung von Richterstellen müsse gesetzlich überall in Deutschland so ausgestaltet sein, dass es nicht parteipolitisch missbraucht werden könne“. Finden die demokratischen Parteien jetzt nicht die Kraft für gemeinsame Lösungen, wäre es eine kalte Dusche für die Millionen Menschen, die in Deutschland seit vielen Wochen engagiert gegen Rechtsextremismus und für Rechtsstaatlichkeit auf die Straße gehen.“
Grüner von Notz und Buschmann begrüßen Verhandlungsbereitschaft der Union
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz bezeichnete einen Schutz des Gerichts vor antidemokratischer Einflussnahme als dringend notwendig und begrüßte den Vorschlag Buschmanns sowie die Rückkehr der Union an den Verhandlungstisch. „Wir freuen uns auf zügige und konstruktive Gespräche zu diesem wichtigen Thema.“
Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) hatte Justizminister Buschmann am vergangenen Wochenende aufgefordert, einen Vorschlag zum Schutz des Karlsruher Gerichts zu machen. „Wir sind offen, darüber zu sprechen, einen Kern bewährter Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern“, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dieser liegt nun vor.
Die Union nehme die Bedenken und Diskussionen der vergangenen Wochen ernst. Jetzt sei Buschmann gefragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Zweidrittelmehrheit für Grundgesetz-Änderungen nötig
Es wird diskutiert, etwa Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. So könnte verhindert werden, dass Richter nach einem Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden könnten.
Grund für diese Überlegungen ist die Sorge vor dem wachsenden Einfluss extremer Parteien in Deutschland. Für Änderungen des Grundgesetzes ist gemäß Artikel 79 Absatz zwei des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag nötig – die Union müsste also mitmachen.
Die Union hatte im Februar erste Gespräche mit der Erklärung beendet, sie sehe keinen zwingenden Bedarf für die von der Ampel-Koalition angestrebte Verfassungsänderung. Später zeigte sich Merz offen für weitere Diskussionen.