Einmal im Jahr kommen die Integrationsminister der Länder zu ihrer Hauptkonferenz zusammen, diesmal im Vorsitzland Mecklenburg-Vorpommern. Von dort sollte auch ein Signal gegen Rassismus ausgehen.
Das Beratungsangebot für Migranten spielt aus Sicht der Bundesländer eine zentrale Rolle bei der Integration zugewanderter Menschen. Der Neubeginn in einem anderen Land sei oft mit sehr komplexen Fragen verbunden.
„In diesem Jahr stehen trotz der kürzlich erfolgten Aufstockung dennoch weniger Mittel des Bundes für die Angebote zur Verfügung als im Vorjahr“, kritisierte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) zum Abschluss einer zweitägigen Integrationsministerkonferenz im Ostseebad Warnemünde. Der Bund müsse für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.
Bayern stimmt Leitantrag nicht zu
Die Konferenz verabschiedete einen zehnseitigen Leitantrag unter dem Titel „Miteinander wachsen“, dem Bayern als einziges Bundesland nicht zustimmte. Die Ausführungen in dem Antrag zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts widersprächen der fundamentalen politischen Überzeugung der bayerischen Regierung, hieß es zur Begründung in einer Protokollnotiz. Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sei als Rückschritt anstelle einer Modernisierung zu bewerten. Damit werde die Entstehung von Parallelgesellschaften nicht nur in Kauf genommen, sondern regelrecht gefördert.
Zudem lehne man pauschale Aussagen über eine angeblich bestehende strukturelle und institutionelle Diskriminierung von Menschen mit Migrationsgeschichte ab. Gleichzeitig begrüße man ausdrücklich die im Leitantrag enthaltenen Ausführungen zu den aktuellen gesellschaftlichen Demonstrationen für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Auch das starke Bekenntnis zu Israel und dem Schutz der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden gegen Antisemitismus werde mit aller Deutlichkeit befürwortet.
Lob für „historische Reform“ des Staatsangehörigkeitsrechts
In dem zehnseitigen Leitantrag „Miteinander wachsen“ wird in einem Absatz die in diesem Jahr beschlossene „historische Reform“ des Staatsangehörigkeitsrechts begrüßt. Mit der beschleunigten Einbürgerung nach fünf statt acht Jahren und der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung hätten langjährige Forderungen der Integrationsministerkonferenz Gesetzeskraft erlangt.
Drese betonte, in den vergangenen Monaten hätten Zeichen von Ausgrenzung, Abwertung, Rassismus und Antisemitismus viele Menschen in Deutschland verunsichert. Auch seien von bestimmter Seite Ängste geschürt worden. Die Konferenz sende dagegen ein klares Signal, das für Integration, Vielfalt und Teilhabe stehe. Kein Thema sei die von der CDU ins Gespräch gebrachte Obergrenze von maximal 100.000 Flüchtlingen pro Jahr gewesen.
2023 knapp 330.000 Erstanträge auf Asyl
Deutschland sei seit vielen Jahren ein Einwanderungsland und durch die Zuwanderung vielfältiger geworden, so Drese weiter. Etwa jeder Vierte in Deutschland habe eine Migrationsgeschichte. „Deshalb gewinnt die Integration eine immer höhere Bedeutung“, so Drese, die am 1. Juli den Vorsitz an Niedersachsen abgibt.
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stellten 2023 in Deutschland 329.120 Menschen erstmals einen Asylantrag – die meisten von ihnen kamen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan. Das waren rund 50 Prozent mehr Erstanträge als 2022. Derzeit leben hierzulande zudem infolge des vor zwei Jahren begonnenen russischen Angriffskriegs rund 1,14 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine, die keinen Asylantrag stellen müssen. Im Januar ist die Zahl der neuen Anträge im Vergleich zum Vorjahresmonat gesunken. Mit 26.376 Erstanträgen lag sie um 9,3 Prozent unter dem Wert vom Januar 2023, allerdings um 14,6 Prozent über dem von Dezember 2023. Auch im Februar waren die Zahlen stark rückläufig.