Vor der geplanten Cannabis-Legalisierung macht die CSU einen Vorschlag zur Überwachung des Konsums. Sachsen-Anhalt will das Inkrafttreten des Gesetzes verschieben.
Die CSU fordert ein bundesweites Abwassermonitoring, um das Cannabis-Konsumverhalten nach der geplanten Legalisierung zu überwachen. „Wir brauchen mehr Kontrolle, damit Deutschland nicht zur Kiffer-Nation Europas wird“, sagte der Fraktionschef der CSU im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. In der Vergangenheit sei über das Abwasser schon ein erhöhter Drogenkonsum in europäischen Städten nachgewiesen worden.
Auch in Deutschland sei das Instrument des Abwassermonitorings sehr gut ausgebaut und habe sich während der Corona-Pandemie etabliert, sagte der frühere bayerische Gesundheitsminister weiter. Ziel sei es herauszufinden, wie sich das Konsumverhalten nach der Legalisierung verändere.
Die Erlaubnis zu Cannabis-Anbau und -Konsum sei jedoch „falsch und gefährlich“, sagte Holetschek. „Frühe emotionale und psychotische Erkrankungen werden zunehmen. Bis 25 Jahre reift das Gehirn, wer Cannabis konsumiert, riskiert bleibende Schäden.“
Gesundheitsministerin fordert Verschiebung
Die vom Bundestag beschlossene Legalisierung von Cannabis für Erwachsene soll zum 1. April in Kraft treten. Allerdings kann der Bundesrat das Gesetz verzögern, er will am 22. März darüber beraten. Am Wochenende sprach sich Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) dafür aus, die Legalisierung zu verschieben. „Grundsätzlich stehen wir hinter dem Gesetzesvorhaben, allerdings sehen wir noch Beratungsbedarf zu mehreren Punkten“, sagte sie der „Mitteldeutschen Zeitung“.
Dabei gehe es um die erlaubten Höchstmengen von Cannabis und um die Mindestabstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Strittig sei auch der geplante Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelungen, sagte die SPD-Ministerin. „Die Umsetzung bedeutet natürlich einen hohen bürokratischen Aufwand, deren Vorbereitung auch Zeit benötigt.“
Auch aus anderen Bundesländern gab es bereits Stimmen, die für eine Verschiebung des Gesetzes plädiert hatten, darunter aus Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigte sich zuletzt jedoch weiter zuversichtlich, dass das Gesetz zum 1. April greift.