Eine Joggerin wurde auf einem Feldweg von drei Hunden attackiert und starb. Nun muss die Halterin ins Gefängnis.
In Österreich ist eine Hundehalterin wegen einer tödlichen Beißattacke ihrer drei American Staffordshire Terrier zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Zehn Monate davon wurden vom Landgericht Linz zur Bewährung ausgesetzt. Das rechtskräftige Urteil erging am Donnerstag wegen grob fahrlässiger Tötung. Die drei Hunde hatten im Oktober 2023 beim Gassigehen mit der Halterin eine 60 Jahre alte Joggerin angefallen und so schwer verletzt, dass sie noch vor Ort starb.
„Ich übernehme die volle Verantwortung“, sagte die 38-jährige Hundehalterin vor Gericht. Ihr sei es auf tragische Weise nicht gelungen, die Kontrolle über die Tiere jederzeit zu behalten. Seine Mandantin sei nach wie vor sehr bestürzt über das, was passiert sei, sagte der Verteidiger. In einer Erklärung, die sie im Gerichtssaal verlas, sprach sie den Hinterbliebenen ihr „tiefes Beileid“ aus und bat „aufrichtig um Entschuldigung“. Ihr Verteidiger beschrieb die Züchterin als „sehr verantwortungsvolle Hundehalterin“.
Witwer und Sohn bekommen jeweils 20.000 Euro
Dem Witwer und dem Sohn der getöteten Joggerin sprach das Gericht Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro zu und kam damit der Forderung ihres Anwalts nach. Der Richter hob laut APA hervor, dass die Joggerin auf „bestialische“ Art und Weise zu Tode gekommen sei.
Die Staatsanwältin hatte der Halterin vorgeworfen, dass sich diese selbst überschätzt habe. Sie habe die drei, insgesamt 72 Kilogramm schweren Tiere nicht bändigen können, sagte die Anklägerin. Die bestialische Art und Weise, wie die Frau zu Tode gekommen sei, würde man nicht einmal seinem Feind wünschen, sagte der Anwalt der Angehörigen.
Hundehaltegesetz verschärft
Nach der tödlichen Bissattacke wurde in Oberösterrich eine Verschärfung des Hundehaltegesetzes auf den Weg gebracht. So sollen laut APA American Staffordshire und fünf weitere Rassen als gefährlich eingestuft werden. Für sie soll es dann spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht geben.
In den meisten deutschen Bundesländern gibt es laut Deutschem Tierschutzbund Gesetze oder Verordnungen, in denen bestimmte Hunderassen als gefährlich geführt werden. Dabei unterscheiden sich die Verordnungen und die gelisteten Rassen von Bundesland zu Bundesland. „Es ist ein Flickenteppich ohne wissenschaftliche Grundlage“, sagte eine Sprecherin der Organisation. Einen Hund aufgrund einer Rasse pauschal als gefährlich vorzuverurteilen, sei unsinnig, da viel von Umgang, Haltung und Erziehung abhänge.