Ende 2011 flogen die rechtsterroristischen Umtriebe des NSU auf. Der Fall erschütterte weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Doch die Akte ist noch lange nicht geschlossen.
Wegen mutmaßlicher Hilfe für die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hat die Bundesanwaltschaft die Ehefrau eines schon rechtskräftig verurteilten Unterstützers angeklagt.
Nach neueren Erkenntnissen habe sich der Tatverdacht der Unterstützung der inländischen terroristischen Vereinigung NSU sowie der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen gegen die Deutsche erhärtet, teilte die Anklagebehörde in Karlsruhe mit – ohne Details dazu zu nennen. Wie der „Spiegel“ online berichtete, gehe das auch auf Aussagen der Rechtsterroristin Beate Zschäpe zurück. Diese sei im Gefängnis mehrfach vernommen worden.
Die Frau sei auf freiem Fuß, hieß es seitens der Bundesanwaltschaft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden muss entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.
Die Angeklagte ist die Ehefrau von André E., den das Oberlandesgericht München im Jahr 2018 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass E. dem NSU-Trio in den Jahren 2009 bis 2011 mehrere Bahncards organisiert hatte, die auf ihn und seine Frau ausgestellt waren – aber Fotos von Zschäpe und Uwe Böhnhardt zeigten. Unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord sprachen sie ihn hingegen frei.
Krankenkassenkarte, Bahncards und ein Wohnmobil
In der Mitteilung der Bundesanwaltschaft heißt es, die Angeklagte habe seit spätestens Anfang 2007 gewusst, dass die Mitglieder des NSU unter falschen Identitäten im Untergrund lebten und rassistisch motivierte Morde sowie einige Banküberfälle begangen hatten. „Ab Herbst 2008 überließ sie Zschäpe mehrfach ihre Krankenkassenkarte, damit diese unerkannt Arzttermine wahrnehmen konnte.“
Auch auf die Bahncards geht die Bundesanwaltschaft ein: Dass die Frau ihre Personalien zur Verfügung gestellt habe, habe den NSU-Mitgliedern ermöglicht, „ohne die Gefahr einer Enttarnung vergünstigt mit Zügen der Deutschen Bahn zu fahren“. Zudem habe die Angeklagte Zschäpe und Böhnhardt im Oktober 2011 zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil gefahren, das der NSU bei seinem letzten Raubüberfall in Eisenach am 4. November 2011 nutzte. Die Verteidigung reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage.
Der NSU war eine Neonazi-Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Böhnhardt und Uwe Mundlos, die von 2000 an jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst da flog der NSU auf. Zschäpe wurde 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft verurteilt. André E. war einer von vier weiteren Mitangeklagten im Prozess. Der Bundesgerichtshof hat alle Revisionen gegen das Urteil verworfen.