Die Münchner Verkehrsgesellschaft will die Mitnahme von E-Tretroller verbieten. Aus einem ganz bestimmten Grund.
Die Münchner Verkehrsgesellschaft verbietet Elektro-Tretroller in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen. Auch in U-Bahnhöfen sollen die sogenannten E-Scooter nicht mehr erlaubt sein, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heißt. Die Regelung soll nach Ostern (ab 2. April) in Kraft treten.
Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) begründet den Schritt mit Meldungen über Akku-Brände bei E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland. Der Verband der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) hatte eine Empfehlung herausgegeben, in Deutschland ein Verbot für Tretroller durchzusetzen. Zahlreiche Verkehrsunternehmen folgten diesem Aufruf bereits. Für E-Tretroller gebe es bislang keine einheitlichen Sicherheitsstandards.
Die MVG will unter anderem in ihren Anzeigern, im Fahrgast-TV und mit Aushängen über die neue Regelung informieren. Ausnahmen soll es für Elektrorollstühle, E-Bikes beziehungsweise Pedelecs und vierrädrige Elektromobile geben – ebenfalls als E-Scooter bezeichnet –, wenn sie über entsprechende Sicherheitsstandards verfügen.