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Dresdner entgeht Mordurteil

22. Februar 2024
in Deutschland

Eine „On-off-Beziehung“ endet tödlich: Im monatelangen Prozess hatte der Angeklagte die Messerattacke auf seine frühere Partnerin gestanden. Nun ist das Urteil gefallen.

Das Landgericht Dresden hat einen 31-jährigen Mann wegen Tötung seiner früheren Lebensgefährtin zu 13 Jahre Haft verurteilt. Ursprünglich war er wegen Mordes angeklagt, die Schwurgerichtskammer sah aber einen Fall von Totschlag. Der Mann soll Mitte Oktober 2022 mehrmals auf die gleichaltrige Frau eingestochen haben – in ihrer eigenen Wohnung. Laut Anklage hatte der Beschuldigte sein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Sohn durchsetzen wollen.

Der Richter sprach von einer „ambivalenten Partnerschaft“, einer „On-off-“ und von einer „toxischen Beziehung“ des Paares, das sich im Mai 2020 kennengelernt hatte, berichtet die „Sächsische Zeitung“. Vier Monate später hätte sich die beiden getrennt. Nach der Trennung habe der Angeklagte die schwangere Frau geschlagen und massiv beleidigt. Täter und Opfer stammen beide aus der Ukraine, wuchsen aber in Dresden auf.

Anklage war von einem geplanten Mord überzeugt

Nach drei Monaten hatte die Schwurgerichtskammer die Beweisaufnahme geschlossen: Der Beschuldigte hatte zugegeben, die Frau erstochen zu haben. Allerdings beschrieb er das Geschehen als eine spontane Tat nach einem hitzigen Streit. In dessen Verlauf habe er zu einem Küchenmesser gegriffen und zugestochen. Die Anklage war jedoch überzeugt, dass der Mann das Messer mit zur Wohnung der Frau brachte und sah darin einen Beleg für eine geplante Tat. Wie ein Reporter vor Ort berichtet, sprach die Staatsanwaltschaft von Machtdemonstration und patriarchalischem Denken als Motiv.

Der Landesfrauenrat Sachsen hatte den Fall als Femizid eingestuft, also als Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts, und von einer „erschreckenden Lage in Deutschland“ gesprochen. Danach seien seit 2020 allein in Sachsen 18 Frauen Opfer eines Femizids geworden. Der Verein fordert, dass sogenannte Trennungstötungen flächendeckend als Femizide anerkannt werden.

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