Ein schockierendes Verbrechen belastet eine Kölnerin seit acht Jahren. Nun wurde deswegen ein Mann verurteilt. Das Urteil ist milder als vom Opfer erhofft.
Das Landgericht hat am Donnerstag laut einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ (KStA) einen 30-Jährigen aus dem Raum Bremen zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Mann war vor rund acht Jahren in die Mülheimer Wohnung einer Kölnerin eingebrochen und die Frau dort vergewaltigt hatte. Dem „KStA“ zufolge hatten Staatsanwaltschaft und die Opferanwältin eine Gefängnisstrafe zwischen sechseinhalb und sieben Jahren für den Mann gefordert.
Dem Bericht zufolge begründete das Gericht das relativ milde Urteil damit, dass der Obdachlose aus dem Raum Bremen, der die Vorwürfe bis zuletzt bestritten hatte, seit der Tat straffrei geblieben sei und auch unter psychischen Problemen leiden würde.
Der Mann war erst acht Jahre nach der Tat im August 2015 wegen eines späten Treffers in der DNA-Datenbank festgenommen worden. Genmaterial des 30-Jährigen hatten die Ermittler am Körper seines Opfers und an einer Zahnbürste in der Wohnung gefunden: Offenbar soll der Mann in der Wohnung auch geduscht haben.
Vergewaltiger stellte sich vor – und hinterließ DNA
Duschen in einer fremden Wohnung – das hatte der Mann im vergangenen Jahr auch im niedersächsischen Achim getan, als die Bewohner der Wohnung gerade nicht zu Hause waren. Als der daraufhin von Einsatzkräften gefasst und überprüft wurde, fiel die Übereinstimmung seiner DNA mit dem Vorfall in Köln erst auf. Wenig später wurde der Mann verhaftet.
Zudem gab es ein weiteres Indiz, das auf den 30-Jährigen als Täter hinwies: Während der Vergewaltigung in Köln hatte sich der Mann seinem Opfer als „Sina aus Tunesien“ vorgestellt, und damit seinen Vornamen verraten.
Gegenüber der Zeitung sprach die Anwältin des Opfers von einem „absoluten Horrorszenario“ – und weiter: „Meiner Mandantin wurde die eigene Wohnung als Rückzugsort genommen, jedes Sicherheitsgefühl wurde komplett zerstört.“