Gegen Ex-BVB-Star Nico Schulz steht der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung im Raum. Jetzt steht fest: Er muss vor Gericht.
Der frühere Nationalspieler Nico Schulz muss sich vor dem Amtsgericht wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Das Amtsgericht Dortmund ließ eine entsprechende Anklage zu. Das bestätigte Richter Michael Tebbe am Mittwoch auf Nachfrage. Zuvor hatten die „Ruhr Nachrichten“ berichtet. „Es geht um den Verdacht der gefährlichen Körperverletzung“, sagte Tebbe. Das Verfahren wird am 28. Februar um 14.00 Uhr eröffnet, für Schulz gilt weiter die Unschuldsvermutung.