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Home Finanzen

Diese Voraussetzungen müssen Sie für Steuerklasse 2 erfüllen

14. Februar 2024
in Finanzen

Alleinerziehende können Steuern sparen, wenn sie in die Steuerklasse 2 eingeordnet werden. Wir zeigen, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Das Wichtigste im Überblick


In Steuerklasse 2 können Alleinerziehende zusätzlich zum Grundfreibetrag den sogenannten Entlastungsbetrag von 4.260 Euro im Jahr geltend machen. Das senkt ihre Steuerlast. Allerdings müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen, um davon zu profitieren.

Voraussetzungen: Wer bekommt Steuerklasse 2?

Steuerklasse 2 ist für alleinstehende Arbeitnehmer vorgesehen, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört. Für das Kind oder die Kinder müssen die Alleinerziehenden Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten.

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Sie sind alleinerziehender Steuerzahler,
  • mindestens ein Kind lebt dauerhaft im Haushalt,
  • das monatliche Einkommen beträgt mindestens 450 Euro,
  • Sie beziehen entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag für Ihr Kind oder Ihre Kinder,
  • Sie dürfen nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person leben. Dazu zählen auch eine eheähnliche Gemeinschaft und eine Wohngemeinschaft (WG).

Kinder leben dann in Ihrem Haushalt, wenn Sie in Ihrer Wohnung mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind.

Als steuerlich alleinstehend gelten Sie, wenn Sie den sogenannten Splittingtarif nicht nutzen. Das betrifft in der Regel ledige, geschiedene, dauerhaft getrennt lebende und verwitwete Arbeitnehmer.

Gut zu wissen: Sie erfüllen auch dann die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2, wenn ein volljähriges Kind in Ihrem Haushalt lebt und Sie für dieses noch Anspruch auf Kindergeld haben.

Was gilt beim Wechselmodell?

Wechselt das Kind zwischen den Haushalten, bekommt in der Regel derjenige den Entlastungsbetrag, der das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Nur dieser Elternteil kann dann in Steuerklasse 2 eingeordnet werden. Der andere muss mit der ungünstigeren Steuerklasse 1 vorliebnehmen.

Kindergeld erhält aus organisatorischen Gründen immer nur eine Person von der Familienkasse. Bei getrennt lebenden Paaren ist das oft derjenige, bei dem das Kind hauptsächlich lebt – meist also dort, wo das Kind gemeldet ist.

Beim echten Wechselmodell, bei dem beide Eltern das Kind gleichwertig betreuen, steht allerdings auch beiden das Kindergeld zu. Derjenige, der nichts von der Familienkasse überwiesen bekommt, hat deshalb einen Ausgleichsanspruch. Der andere Elternteil ist also verpflichtet, ihm diesen Anteil am Kindergeld zukommen zu lassen. Häufig wird der Anteil mit anderen Zahlungen wie etwa dem Unterhalt verrechnet. Lesen Sie hier, wie viel Kindesunterhalt Sie zahlen müssen.

Leben Sie vom Partner getrennt, hängt die Einordnung in Steuerklasse 2 also davon ab, wie Sie das untereinander regeln. Ohne Verständigung geht es nicht, egal, wie zerstritten Sie sind. Haben Sie mehrere Kinder, können grundsätzlich auch beide Elternteile den Entlastungsbetrag beantragen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind bei jedem Elternteil – und zwar nur bei diesem Elternteil – gemeldet ist.

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

Der schnellere Weg zu mehr Geld führt über den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Sie können ihn im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen. Klicken Sie dafür auf den Menüpunkt „Steuerformulare“ und dann auf den Ordner „Lohnsteuer“. Füllen Sie den Hauptvordruck und die Anlage Kind aus. Schicken Sie den Antrag dann an Ihr Finanzamt.

Alternativ funktioniert das auch online über das Steuerportal Elster. Dort können Sie mit wenigen Klicks den Entlastungsbetrag eintragen lassen. Die Lohnsteuerermäßigung führt dann dazu, dass der Entlastungsbetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird – und nicht erst nach der Abgabe der Steuererklärung. Mehr zur Lohnsteuerermäßigung lesen Sie hier.

Wie lange kann man in Steuerklasse 2 bleiben?

Sofern die Voraussetzungen weiter gegeben sind, können Sie auch weiter von den Steuervorteilen in Steuerklasse 2 profitieren. Ändert sich allerdings Ihre familiäre Situation, müssen Sie das dem Finanzamt unverzüglich mitteilen.

Fälle, in denen Sie den Entlastungsbetrag wieder verlieren, sind:

  • Ihre Kinder ziehen aus
  • für Ihre Kinder besteht kein Anspruch auf Kindergeld mehr
  • Sie ziehen mit einem neuen Partner zusammen (auch ohne zu heiraten)
  • Sie ziehen in eine Wohngemeinschaft
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