Ein von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierter „Elternratgeber“ zum Umgang mit trans Kindern bleibt auch nach der ersten Autorinnen-Klage indiziert.
Wenn ein Kind feststellt, dass es sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlt, das ihm bei der Geburt zugewiesen wurde, haben Eltern viele Fragen. Wenn sie daraufhin im Internet recherchieren, stoßen sie auf diverse Hilfen zum Umgang mit trans Kindern. Doch einige vermeintliche Ratgeber sind sogar regelrecht gefährlich.
Auf der harmlos klingenden Website der Initiative „Lasst Frauen sprechen“ fand sich ein „Elternratgeber“, dessen Titel „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ schon durch die abwertende Bezeichnung stutzig machen könnte. Trotzdem wird die Broschüre ihre Leser gefunden haben, bedient die Schrift doch die Falscherzählung, Transgeschlechtlichkeit sei nicht real, sondern vielmehr ein „Trend“, der Jugendliche „anstecke“. Dieser Eindruck entsteht manchmal bei Eltern, weil in Ländern mit einem liberalen Meinungsklima mehr Jugendliche ihre Ängste verlieren und zu ihrem Transsein stehen. Das heißt, es sind nicht mehr oder weniger Kinder trans – sie trauen sich nur mehr, darüber zu sprechen.
Der vermeintliche „Ratgeber“ unterbreitet Eltern allerdings Vorschläge, Kinder aus dem angeblichen „Kult“ zu lösen und „umzuprogrammieren“. Es sind transfeindliche Narrative, die nicht nur die Eltern-Kind-Beziehung nachhaltig belasten, sondern schlimmstenfalls auch vulnerable Jugendliche in massive Krisen stürzen können.
Autorin klagte, Gericht bestätigt Jugendgefährdung
Die Transfeindlichkeit der Schrift stellte im vergangenen September die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien fest und indizierte die Broschüre als jugendgefährdend. Damit darf sie unter 18-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden. Eltern können sie allerdings weiterhin ansehen. Trotzdem ist eine der Verfasserinnen der Schrift, Rona Duwe, gegen die Indizierung vor Gericht gegangen. Nach Informationen, die t-online vorliegen, wurde ihre Klage am Verwaltungsgericht Köln allerdings abgewiesen. Die Indizierung als jugendgefährdend bleibt also bestehen. Die Autorin kündigte auf der Plattform X bereits weitere rechtliche Schritte an.
Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte ihre Indizierung begründet mit der „diskriminierenden Wirkung der Broschüre zulasten minderjähriger trans Personen.“ Der vermeintliche Ratgeber gehe von diskriminierenden Grundannahmen aus und verletze „den sozialen Achtungsanspruch trans Jugendlicher“. Im Rahmen der vorzunehmenden Grundrechtsabwägung überwiege der Jugendschutz. In der Broschüre wird etwa empfohlen, trans Kinder zu misgendern, also mit ihrem falschen Geschlecht anzusprechen, um eine vermeintliche „Kultgehirnwäsche“ rückgängig zu machen.
Psychiater: Manipulationsanleitung mit schweren Folgen
Vor den verheerenden Folgen einer solchen Vorgehensweise warnt im Internet etwa die Psychiatrie-Praxis Nürnberg: „Es ist eine Manipulationsanleitung, die das Wohl und die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen stark gefährdet. Das Befolgen dieser Manipulationsanleitung fügt Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen schweren psychischen Schaden zu bis hin zu selbstverletzendem Verhalten und Selbstmorden.“
Statt also Internetratgebern zu vertrauen, sollten sich Eltern an qualifizierte Beratungsstellen wenden, um für den Umgang mit ihren trans Kindern Beratung zu finden.
Im Internet können Erwachsene allerdings immer noch auf die Broschüre stoßen: Eine Indizierung ist kein Verbot. Publikationen auf dem Index der jugendgefährdenden Medien dürfen im Handel nicht frei ausgelegt und nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Zudem besteht ein Werbeverbot. Aber für Erwachsene ist die Broschüre weiter zugänglich. Deshalb ist Aufklärung über die Gefährlichkeit der Inhalte wichtig.