Wer in Deutschland ein Auto zulassen will, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Dabei können Sie einen Trick anwenden, der den Tarif günstiger macht.
Auf deutschen Straßen sind mehr als 48 Millionen Pkw unterwegs, die auch im Inland gemeldet sind. Und alle brauchen mindestens die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) samt dazugehöriger Nummer kann das Auto nicht zugelassen werden.
Haben Sie noch nie eine Autoversicherung abgeschlossen, steigen Sie allerdings mit einer ungünstigen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ein. Aber: Es gibt eine Möglichkeit, die erfahrenen Rabatte von Eltern oder Großeltern zu übernehmen.
Schadenfreiheitsklassen – das Rabatt-System der Kfz-Versicherer
Wie hoch der Beitrag in der Kfz-Versicherung ist, hängt von drei Faktoren ab:
- der Typklasse
- der Regionalklasse
- der eigenen Schadenfreiheitsklasse.
Letztere wird als Maß benutzt, wie lange Sie als Versicherungsnehmer ohne Schaden unterwegs sind. Fahranfänger erhalten regelmäßig die SF-Klasse 0 (Beitragssatz über 100 Prozent). Mit weiteren Jahren Fahrpraxis können Sie in die SF-Klasse ½ eingestuft werden. Jedes weitere schadenfreie Jahr bringt Ihnen zusätzliche Beitragsrabatte.
Achtung: Die Höhe des Beitragsrabatts unterliegt je nach Versicherungsgesellschaft Schwankungen. Vergleichen Sie daher vor Abschluss der Versicherung verschiedene Anbieter.
Schadenfreiheitsklasse übertragen
Grundsätzlich ist es möglich, von Eltern oder Großeltern eine Schadenfreiheitsklasse zu übernehmen. Dieser Schritt lohnt sich aber erst dann, wenn Sie schon seit einigen Jahren den Führerschein besitzen. Hintergrund: Es dürfen nur die Jahre übernommen werden, in denen der empfangende Autofahrer bereits Fahrpraxis gesammelt hat.
Der Ablauf ähnelt sich bei vielen Gesellschaften und sieht in der Regel so aus:
- Kfz-Versicherung zur SF-Klassen-Übergabe kontaktieren
- Besitz der Fahrerlaubnis beim Empfangenden prüfen
- Klassenübertrag beantragen (oft per Formular)
- SF-Klassen anrechnen lassen.
Wichtig: Die Übertragung der SF-Klassen findet häufig innerhalb der Familie statt. Da die Schadenfreiheitsklassen den Eltern oder Großeltern verloren gehen, ist dieser Schritt genau zu überlegen.
In jedem Fall bietet sich der Schritt an, wenn ältere Verwandte das Autofahren aufgeben wollen. Großeltern, die nicht mehr selbst fahren wollen, tun Enkeln damit einen Gefallen. Aber auch von Verstorbenen kann die Schadenfreiheitsklasse übernommen werden.