Wegen seiner geplanten Teilnahme an einer rechtsextremen Veranstaltung in Budapest hat die Stadt Dortmund einen Mann an der Ausreise gehindert.
Weil ein Dortmunder an einer rechtsextremen Veranstaltung in Budapest teilnehmen wollte, hat die Stadt Dortmund kurzerhand die Ausreise des dem Staatsschutz bekannten Mannes verhindert. Das teilte die Behörde am Donnerstag in einer Pressemeldung mit.
Demnach habe eine kurzfristig erlassene Ordnungsverfügung den Reisepass und Personalausweis des Mannes beschränkt. Die Reisefreiheit des bekannten Vertreters der rechten Szene in Dortmund sei damit eingegrenzt und die Reise zu einem internationalen Vernetzungstreffen im europäischen Ausland untersagt worden.
Der Dortmunder beabsichtigte laut Mitteilung, am Sonntag, 11. Februar, am „Tag der Ehre“ in Budapest teilzunehmen. Seit 1997 findet die Veranstaltung jährlich an diesem Datum statt. Dabei versammeln sich nach Erkenntnissen der Polizei und des Verfassungsschutzes Rechtsextremisten aus ganz Europa zum Aufmarsch.
Mann ist dem Staatsschutz bekannt
Die von mehreren ungarischen Neonazi-Gruppierungen organisierte Veranstaltung werde zur öffentlichen Zurschaustellung und Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankengutes genutzt und diene der Vernetzung von Rechtsextremisten aus dem europäischen Ausland, heißt es. Laut Bericht der Verfassungsbehörde tragen die Teilnehmer der Veranstaltung Stahlhelme und Uniformen aus dem Zweiten Weltkrieg. Außerdem stellen sie NS-Devotionalien zur Schau. In der Vergangenheit hatten die ungarischen Behörden bereits Teile der Veranstaltung verboten.
Der Dortmunder sei dem Staatsschutz sowie der Polizei hinlänglich bekannt, er verfüge über zahlreiche Verbindungen und langjährige Kontakte in die rechtsextremistische Szene im In- und Ausland und habe in der Vergangenheit bereits rassistische, antisemitische und gewaltbefürwortende Reden bei einschlägigen Veranstaltungen gehalten.
Eilverfahren am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Durch die Einschränkung der Reisepapiere habe die Stadt Dortmund Gebrauch von dem Recht gemacht, diese zu beschränken, wenn die begründete Annahme besteht, dass die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind.
Zwar hatte der Mann gegen die erlassene Ordnungsverfügung der Stadt geklagt und Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt, in einem Eilverfahren lehnte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag jedoch den Antrag in erster Instanz ab. Es bestätigte stattdessen, dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wäre, wenn der Dortmunder an der Veranstaltung in Ungarn – insbesondere als Redner – teilnimmt.
Wichtiges Zeichen gegen Rechtsextremismus
Der Dortmunder Bürger hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt. Dieses bestätigte am Mittwoch die erstinstanzliche Entscheidung.
„Die Stadt Dortmund deutet die Beschlüsse als Erfolg und wichtiges Zeichen gegen Rechtsextremismus. Die Stadt Dortmund tritt allen Versuchen entschieden entgegen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben und ein Klima der Einschüchterung und des Fremdenhasses zu verbreiten. Sie stellt sich jeglicher Form von Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie politisch motivierter Gewalt entschieden entgegen“, heißt es dazu abschließend.