Aus der Linksfraktion werden zwei Gruppen: Der Bundestag stimmte der Aufspaltung im Parlament zu. Doch es gibt Kritik an der Entscheidung.
Knapp zwei Monate nach Auflösung der Linksfraktion können die Abgeordneten der Linken und des neuen Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) im Bundestag nun als getrennte Gruppen weitermachen. Die Mehrheit im Parlament erkannte die beiden neuen Formationen am Freitag an und gestand ihnen parlamentarische Rechte sowie staatliche Zuschüsse in Millionenhöhe zu. Ganz zufrieden sind Linke und BSW mit den Bedingungen aber nicht.
Der Bundestag hat noch fünf Fraktionen – SPD, Grüne und FDP in der Ampelkoalition sowie CDU/CSU und AfD in der Opposition. Die Linksfraktion mit zuletzt 38 Abgeordneten hatte sich hingegen Anfang Dezember aufgelöst. Der Grund: Nach jahrelangem Zank traten die frühere Fraktionschefin Wagenknecht und neun weitere Abgeordnete aus der Linkspartei aus und gründeten das Bündnis Sahra Wagenknecht. Damit war die Mindestgröße einer Fraktion unterschritten und es blieb nur noch ein Zusammenschluss als zwei getrennte Gruppen – die Linke mit 28 Abgeordneten und das BSW mit zehn.
Mehrheit entscheidet über Rechte und Zuschüsse
Anders als bei Fraktionen sind Rechte und staatliche Zuschüsse für Gruppen nicht gesetzlich geregelt, sondern sie werden per Beschluss der Mehrheit festgelegt. Den Beschlüssen zufolge haben die beiden Gruppen weniger Rechte als Fraktionen und sie bekommen auch weniger staatliche Zuschüsse. CDU/CSU und AfD gingen die gewährten Bedingungen zu weit – sie stimmten gegen die Anträge.
Die Linke kann pro Jahr mit etwa 7,4 Millionen Euro für Mitarbeiter und andere Kosten rechnen, das BSW mit rund 4,9 Millionen Euro. Die Gruppenvorsitzenden – derzeit Dietmar Bartsch für die Linke und Wagenknecht für das BSW – sollen gleiche Rechte haben wie Fraktionsvorsitzende. Die Gruppen dürfen Gesetzentwürfe, Anträge und Entschließungsanträge einbringen sowie pro Monat bis zu zehn kleine und große parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung stellen.
„Eine Frechheit“
Um diesen letzten Punkt gab es Streit. Sowohl die Linke als auch das BSW protestierten dagegen, dass diese Anfragen nicht mehr unbegrenzt gestellt werden dürfen. „Diese Beschränkung ist eine Frechheit“, sagte die Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek. Die BSW-Abgeordnete Jessica Tatti sprach von einer „unnötigen Gängelung der Opposition“. Beide Gruppen bemängeln, es würden Kontrollrechte der Opposition eingeschränkt. Beide wollen prüfen, ob dies rechtlich angreifbar ist. Rednerinnen und Redner der Ampel wiesen die Kritik zurück. Die Vorgaben entsprächen genau „Maß und Mitte“, sagte der FDP-Abgeordnete Torsten Herbst.
Tatsächlich stellt die Opposition traditionell sehr viele Anfragen an die Bundesregierung und versucht, mit der Veröffentlichung der Antwort Aufmerksamkeit zu erregen und Missstände aufzudecken. Linke haben nach Angaben von Gruppenchef Bartsch von Ende 2021 bis Ende Dezember 2023 966 kleine Anfragen gestellt. Sie erfragen zum Beispiel regelmäßig Daten zur Entwicklung der Renten und Löhne in Ost und West, zu Rechtsextremismus oder Rüstungsexporten.
Kritik an zu vielen parlamentarischen Rechten kam dagegen von der Union. Thorsten Frei (CDU) warnte davor, der „zunehmenden Fragmentierung in der Parteienlandschaft“ den „Weg ins Parlament zu bahnen“. Die Union sei der Auffassung, dass die Rechte „aufs verfassungsmäßig Gebotene beschränkt“ werden müssten.