Die Begriffe Angestellter und Arbeiter waren früher von Bedeutung. Dank gesetzlicher Veränderungen sind sie heute nur bei wenigen Angelegenheiten relevant.
Unterscheidungen zwischen Angestellter und Arbeiter – und ebenfalls zwischen Beamten – sind vor allem historisch bedingt. In früheren Zeiten war eine Unterscheidung aufgrund des sozialen Status wichtig. Auch arbeitsrechtlich gab es große Unterschiede. Seit einer Gesetzesänderung haben die unterschiedlichen Begriffe kaum noch Relevanz.
Hauptunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten
Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen Arbeitern und Angestellten ist die Art der Tätigkeit. So verrichtet ein Arbeiter vorwiegend körperliche Tätigkeiten – beispielsweise als Fabrikarbeiter, Postbote oder auch als Zahntechniker.
Hingegen verrichtet ein Angestellter vorwiegend geistige Tätigkeiten – etwa als Leitender, Büroangestellter oder im Rahmen von kaufmännischen Arbeiten. Angestellte werden zudem in kaufmännische Angestellte (zum Beispiel Büroarbeiter und Buchhalter) und technische Angestellte (zum Beispiel Bautechniker und Physiker) unterteilt.
Überholte Unterscheidungen
Aus arbeitsrechtlicher Perspektive war die Differenzierung von Arbeitern und Angestellten lange relevant. So mussten Angestellte früher andere Kündigungsfristen einhalten als Arbeiter. Auch gab es klare Differenzen in der Arbeitsvergütung: Während Arbeiter meist einen Stundenlohn erhielten, bekamen Angestellte ein festes monatliches Gehalt.
Mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2005 wurden jedoch auch die letzten Unterschiede aus arbeitsrechtlicher Perspektive abgeschafft. Unterschiede im Lohn werden größtenteils durch feste Entgeltrahmenverträge abgeschafft, die für alle Beschäftigten (Arbeiter und Angestellte) gleichermaßen gelten. Dennoch ist es nach wie vor typischer für Arbeiter einen Stunden- oder Stücklohn zu erhalten. Urlaubsregelungen sind grundsätzlich einheitlich.
Kaum Vorteile für Angestellte
Einen Unterschied aus gesellschaftlicher Perspektive gibt es heute nur noch in wenigen Kreisen. In den meisten Fällen erhalten Angestellte aufgrund ihres Status in sozialen Gefügen kaum Vorteile. Nur in wenigen Milieus, in denen besonderer Wert auf beispielsweise einen akademischen Hintergrund gelegt wird, fällt dies ins Gewicht.
Im Alltag kann es jedoch durchaus vorkommen, dass der Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellter relevant wird. Ein wichtiges Beispiel ist die Vergabe von Krediten: Hier haben es Angestellte überwiegend einfacher.
Der berufliche Status muss bei einem Antragsformular angegeben werden – das gilt auch bei zahlreichen anderen offiziellen Dokumenten. Für die Bank kann der Status ein wichtiges Kriterium sein. Schließlich erhalten Arbeiter häufiger einen Stundenlohn – dieser kann beispielsweise durch ungünstige Schichten oder Kurzarbeit für ein variierendes Gehalt sorgen.
Ein Angestellter, der ein festes monatliches Gehalt hat, wird von vielen Kreditinstituten bevorzugt. Sein Gehalt wird als deutlich sicherer bewertet, da es grundsätzlich jeden Monat gleich bleibt. Stimmen alle anderen Voraussetzungen, wird wahrscheinlich kein Kreditgeber einen Antrag nur aufgrund des Status ablehnen. Gemeinsam mit anderen Merkmalen kann dies jedoch zu einer ungünstigen Bewertung führen.