• Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns
Dienstag, Juli 8, 2025
NEWSLETTER
Deutsch City
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
Deutsch City
Home Auto

„Nein“ ist die beste Antwort auf diese Frage

10. April 2025
in Auto

Wichtig bei der Kontrolle

„Nein“ ist die beste Antwort auf diese Polizei-Frage


Aktualisiert am 10.04.2025 – 17:26 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Polizeikontrolle: Bleiben Sie freundlich, aber reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen. (Quelle: Kerstin Kokoska)

Bei einer Kontrolle ist Freundlichkeit angesagt. Damit können Sie einigen Ärger abwenden. Auf eine bestimmte Frage sollte Sie allerdings lieber sehr knapp antworten.

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, abgelaufene Plakette oder Rotlichtverstoß – wer in eine Verkehrskontrolle gerät, sollte wissen, wie er sich am besten verhält. Die wichtigsten Tipps.

Die erste Regel lautet: so wenig wie möglich sagen. Auch wenn Sie genau wissen, was der Polizist Ihnen vorwirft – antworten Sie am besten nur mit „Nein, ich weiß nicht, warum Sie mich angehalten haben“. Andernfalls weiß der Polizist sofort: Sie wussten genau, was Sie taten. Juristen sagen: Sie haben vorsätzlich gehandelt.

Auch Beifahrer sollten sich ruhig verhalten. Sagt der Beifahrer beim Anhalten zum Beispiel: „Ich habe doch gesagt, du sollst langsamer fahren“, kann das die Strafe verdoppeln. Mitfahrer dürfen nur als Zeugen befragt werden.

Bußgeldbescheide suggerieren oft, dass der Empfänger antworten muss. Das stimmt aber nicht. Auskunftspflichtig sind nur Angaben zur Person – die aber bereits über das Kennzeichen ermittelt wurden. Auch wenn die Behörde den Falschen verdächtigt, muss der Anhörungsbogen nicht ausgefüllt werden.

Wer zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhält, kann Einspruch einlegen. Das geht auch ohne Anwalt: Ein kurzer Satz wie „Ich habe die Ordnungswidrigkeit nicht begangen“ genügt. Aber Achtung: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde eingehen.

Bei empfindlichen Strafen wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug ist es sinnvoll, sofort einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Er kann Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob eine Verteidigung erfolgversprechend ist.

Manchmal ist ein höflicher und freundlicher Umgang mit Polizei und Ordnungsamt erfolgreicher als eine juristische Verteidigung. Die Beamten haben bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum: Sie können darauf verzichten, eine Anzeige zu schreiben oder ein Bußgeld zu verordnen. Das fällt ihnen aber leichter, wenn Sie freundlich auftreten.

Next Post

So gelingt der saftige Hackbraten im Speckmantel

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.

No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.