Das Finanzamt ist für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig. Doch welche weiteren Aufgaben übernimmt die Behörde? Wir klären auf.
Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben durch das Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind. Organisiert werden sie durch die jeweiligen Geschäftsordnungen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Angelegenheiten der Finanz- und Steuerverwaltung zu klären. Dabei stehen die Festsetzung und Erhebung von Steuern im Mittelpunkt.
In Deutschland gibt es rund 650 Finanzämter, die hierarchisch organisiert sind. An der Spitze steht der Vorsteher, der für die Fach- und Dienstaufsicht verantwortlich ist. Innerhalb eines Finanzamts gibt es verschiedene Sachgebiete, darunter die Finanzkasse, die Betriebsprüfung und die Steuerfahndung.
Zu den Kernaufgaben des Finanzamts gehören:
Neben den Hauptaufgaben übernimmt das Finanzamt auch:
Das Finanzamt kümmert sich um steuerpflichtige natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Es prüft die Steuererklärungen von Bürgern, die zur Abgabe verpflichtet sind, aber auch freiwillige Steuererklärungen. Das genaue Vorgehen regelt die Abgabenordnung (AO).
Im Ermittlungsverfahren werden die steuerlichen Verhältnisse geklärt. Steuerpflichtige müssen ihre finanzielle Situation offenlegen und der Mitwirkungspflicht nachkommen. Das Finanzamt prüft anschließend die Steuererklärung unter Berücksichtigung individueller Umstände.
Im Feststellungsverfahren ermittelt das Finanzamt die Grundlagen der Besteuerung. Daraus resultiert der Steuerbescheid, mit dem die Steuer festgesetzt wird. Falls der Bescheid fehlerhaft ist, können Betroffene Einspruch einlegen. Wird keine Steuererklärung abgegeben, kann das Finanzamt eine Steuerschätzung vornehmen oder Zwangsmaßnahmen einleiten.
Nach der Festsetzung folgt das Erhebungsverfahren: Die festgelegten Steuern werden eingezogen oder erstattet. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis acht Wochen nach Eingang der Steuererklärung.
Wenn Steuern nicht fristgerecht gezahlt werden, kann das Finanzamt Maßnahmen zur Vollstreckung einleiten. Dazu gehören:
Zuständig ist die Vollstreckungsstelle des Finanzamts. Das Finanzamt ist auch für Steuerbetrug zuständig. Hierfür gibt es spezielle Verwaltungsstellen, die steuerstrafrechtliche und steuerrechtliche Fahndungen durchführen.
Fehlerhafte Steuerbescheide können durch das Berichtigungsverfahren korrigiert werden. Liegt beispielsweise ein Rechenfehler vor, reicht ein Antrag auf Änderung. Falls es Unstimmigkeiten bei der Anerkennung von Kosten gibt, kann nach einem Einspruch eine Entscheidung des Finanzgerichts notwendig werden.
Das Finanzamt hat bei vielen Steuerzahlern keinen guten Ruf – schließlich fordert es Abgaben ein und kann Nachzahlungen verhängen. Doch trotz aller Kritik erfüllt es eine zentrale Funktion im Staat: Es sorgt dafür, dass Steuern gerecht erhoben und verteilt werden.
Diese Einnahmen finanzieren öffentliche Dienstleistungen wie Schulen, Straßen, Krankenhäuser und soziale Sicherungssysteme. Ohne das Finanzamt wäre eine gerechte Umverteilung von Vermögen und die Finanzierung staatlicher Aufgaben nicht möglich.