Rentenfrage
Zählt ein DDR-Schulabschluss für meine Rente?
Aktualisiert am 13.02.2025 – 14:18 UhrLesedauer: 1 Min.
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wird auch ein in der DDR erworbener Fachschulabschluss bei der Rente anerkannt?
Ja. Fachschulzeiten werden bei der Rente unabhängig vom Land des Schulbesuchs berücksichtigt.
„Somit werden auch in der DDR erworbene Abschlüsse den Abschlüssen in den alten Bundesländern gleichgestellt“, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. „Die allgemein geltenden Voraussetzungen müssen für die Anerkennung allerdings erfüllt sein.“
Hierzu gehört, dass die Ausbildung entweder mindestens sechs Monate dauerte oder, bei kürzerer Dauer, mindestens 600 Unterrichtsstunden umfasste. Es gilt aber: Ein Abschluss ist für die Berücksichtigung der Fachschulzeit nicht notwendig, so Manthey.