Nichtanpassung des Rundfunkbeitrags
ARD und ZDF legen Beschwerde beim Verfassungsgericht ein
Aktualisiert am 19.11.2024 – 15:01 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Ministerpräsidentenkonferenz konnte sich Ende Oktober auf keine Anpassung der Rundfunkbeiträge einigen. Nun klagen ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF ziehen wegen der Nichtanpassung des Rundfunkbeitrags vor das Bundesverfassungsgericht. Die Klage wurde am Dienstag eingereicht. Zuerst berichtete die Katholische Nachrichten-Agentur unter Berufung auf ARD-Kreise. Auch die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete.
Eigentlich stehen den Sendern ab Januar 58 Cent mehr Beitrag zu, der Rundfunkbeitrag betrüge dann 18,94 Euro. Eine entsprechende Berechnung kommt von der dafür zuständigen unabhängigen Sachverständigen-Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
Doch dieser Empfehlung müssten zunächst die Ministerpräsidentinnen und Präsidenten einstimmig stattgeben, anschließend müssen die 16 Landtage den Schritt bestätigen. Doch bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Ende Oktober in Leipzig wurde die Entscheidung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags vertagt.
Deshalb ziehen ARD und ZDF jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. Am Dienstag teilte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke in einer Mitteilung mit: „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen.“ Der ARD sei bewusst, „dass dieser Weg die Ultima Ratio darstellt“.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten wollen erst bei der kommenden MPK am 12. Dezember entscheiden. Für die Sender ist damit klar: Zur verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Umsetzung der KEF-Empfehlung zum Jahresanfang wird es nicht kommen. „In den verbleibenden sechs Wochen des Jahres“ ist das nicht mehr möglich, heißt es in der ARD-Mitteilung.