„Eine Herausforderung“
Karneval ein Problem für die Neuwahlen? Stadt äußert sich
18.11.2024 – 15:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Nach dem Aus der Ampelkoalition sollen die Neuwahlen am 23. Februar 2025 stattfinden. Vier Tage später wird in Aachen Karneval gefeiert. Für die Stadt ist das eine Herausforderung.
Kurzfristige Neuwahlen unmittelbar vor den Karnevalstagen: Für die Stadt Aachen ist das eine organisatorische Herausforderung. „Die gewohnten Abläufe, die sonst in einem Zeitraum von sechs Monaten stattfinden, müssen jetzt innerhalb von wenigen Wochen ablaufen“, sagte Linda Plesch, stellvertretende Pressesprecherin der Stadt, auf Anfrage von t-online. In Aachen-Mitte habe es zudem eine Kollision mit einer Karnevalsveranstaltung gegeben, für die allerdings ein alternativer Raum gefunden werden konnte.
In den Stadtbezirken seien teilweise Zelte zur Karnevalszeit aufgebaut, die den Zugang zu den Wahllokalen erschweren oder die eine Nutzung der Räume nicht möglich machen würden. Dies sei bei drei Gebäuden der Fall. Man sei aber in Gesprächen und werde die Wahllokale in andere Gebäude verlegen.
Bei einer Pressekonferenz am Montag hielt Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen fest, dass die meisten Wahllokale zur Verfügung stehen würden. Natürlich seien Neuwahlen so kurz vor den Karnevalstagen für das gesamte Rheinland „eine Herausforderung“. Man würde aber gerade die „Maschinen hochfahren und loslegen“. Dafür werde ab dem 1. Dezember zusätzliches Personal im Wahlamt eingestellt. Man sei deswegen „gut versorgt“. Es gehe nun darum, die Vorbereitungszeit gut zu nutzen. „Der rheinische Frohsinn wird die Wahl nicht beeinflussen“, fügte Keupen an.
Yvonne Debald, Abteilungsleiterin für Statistik und Wahlen, bestätigte bei der Pressekonferenz, dass es kaum Überschneidungen mit dem Karneval gebe. Auch in Bezug darauf, ob so kurzfristig genügend Wahlhelfer zur Verfügung ständen, teilte sie mit, dass der Stadt schon viele Anfragen von Menschen vorlägen, die als Wahlhelfer mitmachen wollen. Insgesamt benötige man 2.300 Wahlhelfer, die ab dem 15. Februar geschult werden würden.
Interessierte können sich unter online „aachen.de/wahlhilfe“ informieren und dann bewerben. Die Kriterien sind dabei, dass man 18 Jahre alt ist, drei Monate vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland vorzuweisen hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Außerdem darf man nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.