Müssen abbiegende Autofahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen? Bei dieser Frage herrscht oft Unsicherheit. Doch der Gesetzgeber hat darauf eine klare Antwort.
Ein Autofahrer setzt den Blinker und will in eine Straße abbiegen, die gleichzeitig ein Fußgänger überqueren will: Wer hat hier Vorfahrt? Und was tut der Gesetzgeber zum Schutz der Fußgänger?
Das sagt die Straßenverkehrsordnung
Die Antwort ist eindeutig: Abbiegende Autofahrer müssen auf Fußgänger warten, bis sie die Straße überquert haben. So schreibt es Paragraf 9 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Denn Fußgänger haben an Kreuzungen und Einmündungen Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen.
Das ist der Paragraf 9 der StVO
Der Paragraf regelt das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Unter anderem heißt es darin: „Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“
Autofahrer müssen immer mit Fußgängern rechnen
Dementsprechend ist besondere Vorsicht geboten. Abbieger sollten immer mit Fußgängern rechnen, wenn sie mit Blickrichtung auf die Straße am Rand der Fahrbahn stehen. Denn dann muss ein Fahrer davon ausgehen, dass der Fußgänger die Straße überqueren will. Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn zunächst nur mit Fußgängern zu rechnen ist – und nicht nur, wenn sie deutlich sichtbar sind. Dadurch soll das Gesetz auch Fußgänger besonders schützen, die teilweise verdeckt sind.
Was gilt in einer abknickenden Vorfahrtsstraße?
Häufig wissen Autofahrer auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße nicht genau, wie die Regeln lauten. Es gilt: Will ein Fußgänger die Straße überqueren, muss der Autofahrer warten. Denn das Verkehrszeichen der abknickenden Vorfahrt schreibt besondere Rücksichtnahme vor.
Sicherheit für Fußgänger
Da auf abknickenden Vorfahrtstraßen in der Regel schneller gefahren wird als beim normalen Abbiegen, besteht hier ein höheres Unfallrisiko. Geländer und ähnliche Sicherungsmaßnahmen sollen die Gefahren verringern. Darauf dürfen sich Autofahrer aber nie verlassen: Trotz aller Sicherungsmaßnahmen müssen sie hier besonders auf Fußgänger achten und gegebenenfalls anhalten.