Die Union und die SPD haben sich nach einigem Ringen wohl auf einen Termin verständigt. Neuwahlen gibt es demnach im Februar. Alle Entwicklungen im Newsblog.
10.40 Uhr: Die Bundestagswahl soll am 23. Februar 2025 stattfinden. Das erfährt t-online aus Unionskreisen. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ berichtet. Der SPD-Fraktionsvorstand soll demnach den Termin unterstützen, hieß es. Nun sei es am Bundespräsidenten, über den Wahltermin zu entscheiden. Aus Regierungskreisen heißt es, dass Scholz die Vertrauensfrage in der Woche vor Weihnachten stellen wird. Nach t-online-Informationen soll dies am 16. Dezember passieren.
10.08 Uhr: Der Termin für Neuwahlen könnte bereits heute bekannt gegeben werden. Im ZDF-„Morgenmagazin“ sagt CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann: „Ich hoffe und bin mir sicher, dass wir sehr schnell Klarheit bekommen. Wahrscheinlich in den nächsten Stunden.“
Damit beruft er sich wohl auch auf den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, der seit 9 Uhr in einer Sondersitzung über die Vorbereitungen der erwarteten Neuwahlen berät. Schon am Montag war bekannt geworden, dass Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage wohl am 18. oder 20. Dezember stellen will. Als mögliche Termine für die Neuwahl hat die Union dabei den 16. und 23. Februar ins Auge gefasst. „Bild“ schreibt, dass es wohl auf den 23. Februar hinauslaufen werde, nennt dafür aber keine Quelle.
4.30 Uhr: Die Chefin des CDU-Wirtschaftsflügels, Gitta Connemann, hat die Ablösung von Bundeswahlleiterin Ruth Brand nach der kommenden Bundestagswahl gefordert. „Meiner Ansicht nach hat die Bundeswahlleiterin in den vergangenen Tagen bewiesen, dass sie der Aufgabe nicht gewachsen ist“, sagte die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Dienstag). „Dieses Amt muss über jeden Verdacht erhaben sein. Ihr Ruf ist schon jetzt beschädigt, sodass sie für mich persönlich nach der Wahl nicht mehr haltbar ist.“
Im Innenausschuss am Mittwoch müsse Brand aufklären, „ob sie sich vom Bundeskanzleramt hat instrumentalisieren lassen“, verlangte Connemann weiter. „Warum hat sie direkt an den Kanzler und nicht an die eigentlich zuständige Bundesinnenministerin geschrieben?“, kritisierte die CDU-Politikerin.
1.12 Uhr: Vor einer Neuwahl zum Deutschen Bundestag zeichnet sich laut einer Umfrage unter den Bürgern noch keine klare Mehrheit für eine neue Regierungskoalition ab. Nur ein Drittel der Befragten wünscht sich eine Neuauflage der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD, ergab eine Forsa-Umfrage am Ende der vergangenen Woche im Auftrag des Magazins „Stern“ laut Vorabmeldung von Dienstag. Alle anderen genannten Bündnisvarianten sind noch unbeliebter.
Klar ist demnach: Eine deutliche Mehrheit von 70 Prozent möchte, dass die Union an der neuen Regierung beteiligt ist. Auffällig seien die Unterschiede nach Parteianhängern, heißt es: Unter Wählern von Union und SPD findet eine neuerliche große Koalition von allen Bündnisvarianten jeweils die größte Zustimmung, unter den SPD-Anhängern befürwortet sie sogar eine Mehrheit. Die größte Gruppe der Grünen-Anhänger (48 Prozent) wünscht sich ein schwarz-grünes Bündnis.
71 Prozent der FDP-Wähler wollen der Umfrage zufolge, dass ihre Partei mit der Union die neue Regierung stellt. Anhänger von AfD und BSW befürworten mehrheitlich andere Regierungsbündnisse nach der Wahl.
19.50 Uhr: In der Sitzung des Fraktionsvorstandes von CDU und CSU hat Friedrich Merz zwei neue mögliche Termine für Neuwahlen genannt. Demnach kämen auch der 16. oder der 23. Februar infrage. Der letztere Termin dürfte allerdings aus dem Rennen fallen – denn am 23. Februar sind in Sachsen Winterferien, weshalb nicht gewählt werden darf. Mehr dazu lesen Sie hier.
18.12 Uhr: Bundeswahlleiterin Ruth Brand untermauert nach einer Beratung mit den Landeswahlleitungen ihre Empfehlung, einen Neuwahltermin nicht zu schnell nach Auflösung des Bundestags anzusetzen. „Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden“, rät sie in einer Mitteilung. „Zugleich wirken die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können.“