Christina Blocks Kinder sind nach der Entführung in der Silvesternacht wieder bei ihrem Vater. Die Steakhaus-Erbin hat für diesen Gerichtsentscheid kein Verständnis.
„Blockhouse“-Erbin Christina Block hat sich entsetzt über die Entscheidung eines Hamburger Gerichts gezeigt, dass ihre Kinder wieder zurück zum Vater nach Dänemark gebracht werden mussten. „Ich hätte nie gedacht, dass meine Kinder, ohne angehört zu werden, zu dem Vater gebracht werden, der die Kinder vorher widerrechtlich einbehalten hat“, sagte sie der „Bild“. „Die Gerichte haben klar und deutlich entschieden, dass er sie zurückzugeben hat. Und er hat dies nie befolgt.“
Zugleich bestritt die 49-Jährige, für die Kindesentführung verantwortlich zu sein. Einer ihrer Anwälte teilte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) zufolge mit, seine Mandantin habe „zu keinem Zeitpunkt dritten Personen einen Auftrag erteilt, ihre geliebten Kinder mit Gewalt aus Dänemark nach Hamburg zu verbringen“.
Block sei eine „absolut rechtstreue Persönlichkeit“, die „entsetzlich“ unter der Situation leide und „psychisch angegriffen“ sei. Wer den Auftrag gegeben habe, die Kinder an Silvester von Dänemark nach Hamburg zu bringen, werde wohl aufgeklärt werden. Es gebe eine „Reihe von Personen“, die das Entziehen der Kinder von der Mutter als „unmenschliche Katastrophe“ betrachteten und immer wieder Hilfe angeboten hätten.
Vater froh über Gerichtsentscheid
Vergangene Woche hatte das „Hamburger Abendblatt“ noch berichtet, Block habe gegenüber der Leitenden Oberstaatsanwältin in Hamburg eingeräumt, die Aktion an Silvester in Auftrag gegeben zu haben. Offiziell wollten sich die Ermittler dazu nicht äußern. Polizei und Staatsanwaltschaft erklärten lediglich, dass sie weiterhin damit beschäftigt seien, das Geschehen aufzuklären. „Zum Schutz laufender Ermittlungen und zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten“ werde man derzeit aber keine näheren Auskünfte erteilen.
Die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block (83), hatte dem „Hamburger Abendblatt“ im November 2022 gesagt, die Kinder seien nach der Scheidung regelmäßig bei ihrem Vater in Dänemark zu Besuch gewesen. Ende August 2021 habe er die Kinder abgeholt und bei sich behalten.
Das Hanseatische Oberlandesgericht übertrug dann am 27. Oktober 2021 das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Zugleich sei damals der Vater verpflichtet worden, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Dabei habe es sich jedoch nur um eine einstweilige Anordnung gehandelt. Die vorläufige Regelung sollte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gelten.
Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen
Dänemark hat nach Angaben des Berliner Familienrechtlers Peter Junggeburth als einziges EU-Land zwei wichtige Rechtsverordnungen der Europäischen Union nicht übernommen. So erkenne es Entscheidungen von Familiengerichten zum Sorgerecht in EU-Partnerländern nicht automatisch an.
Das sogenannte Hauptsacheverfahren sei noch nicht abgeschlossen, sagte der Gerichtssprecher am Freitag. In erster Instanz habe das Familiengericht am 17. Oktober 2023 die Sorgerechtsanträge beider Eltern zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, die deutschen Gerichte seien wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark nicht mehr international zuständig. Gegen diese Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden, über die noch nicht entschieden wurde.
In der Silvesternacht nahmen nach Angaben der dänischen Polizei jedoch Unbekannte die beiden Kinder mit. Ihr Vater sei in Süddänemark nahe der deutschen Grenze von Unbekannten angegriffen worden, als er mit dem 10-jährigen Jungen und dem 13-jährigen Mädchen auf dem Weg zum Feuerwerk war. Die Täter flohen demnach mit den beiden Kindern in zwei Autos. Anschließend habe sich herausgestellt, dass sich die Kinder dann bei der Mutter in Hamburg befanden, teilte die dänische Polizei weiter mit.
Video | Diese Auswirkungen hat eine Entführung auf die Kinder
Quelle: t-online
Vater stellte Eilantrag
Die Hamburger Polizei und Vertreter des Jugendamts suchten am Mittwochabend die Familie in Hamburg auf. „Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht“, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag.
Der Vater stellte nach Gerichtsangaben noch am Mittwoch einen Eilantrag – das Gericht sollte anordnen, dass die Kinder umgehend zurückkommen. Dem entsprach das Hanseatische Oberlandesgericht: Die Kinder müssen zum Vater nach Dänemark zurückkehren, teilte es am Freitagabend mit. Eine einstweilige Anordnung sei erlassen worden.