Wer ausreichend Versicherungsjahre beisammen hat, kann abschlagsfrei früher in Rente gehen. Mit einem Kniff gelingt das sogar noch zwei Jahre eher.
Viele Menschen in Deutschland nutzen die Chance, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Eine Ursache dafür ist die sogenannte Rente mit 63, die es ermöglicht, ab 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei früher Rente zu beziehen.
2021 gingen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung fast 270.000 Neurentner diesen Weg. Das waren 26,3 Prozent aller neuen Renten. Als die Rente mit 63 im Jahr 2014 eingeführt wurde, war man von 200.000 bis 240.000 Anträgen pro Jahr ausgegangen.
Zu den benötigten 45 Versicherungsjahren zählen auch Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen haben. Allerdings gilt das in der Regel nicht mehr, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor dem frühzeitigen Ruhestand arbeitslos werden. Ausnahme: Die Arbeitslosigkeit ist durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers entstanden. Doch selbst wenn das auf Sie nicht zutrifft, gibt es ein Schlupfloch.
Früher in Rente dank Minijob
„Werden Versicherte in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos und haben die 45 Versicherungsjahre noch nicht erreicht, kann ein Minijob helfen“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. „Wichtig ist: Wird in diesem Minijob auf die Versicherungspflicht verzichtet, zählt dieser nur anteilig.“
Denn dann entfällt der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent. Nur der Arbeitgeber zahlt noch den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent. Um die 45 Versicherungsjahre vollzumachen, sollten Sie sich im Minijob also nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. So können Sie bereits zwei Jahre früher aus Ihrem eigentlichen Beruf ausscheiden.
Achtung: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf im Monat bis zu 165 Euro dazuverdienen, ohne dass es mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird. Der Minijob darf zudem nicht mehr als 14 Wochenstunden umfassen, sonst erlischt Ihr Anspruch auf die Sozialleistung.
Rente mit 63 bekommt nicht jeder
Wer nun allerdings hofft, schon mit 61 statt 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können, dürfte enttäuscht sein: Die Rente mit 63 können nur jene Versicherten erhalten, die vor 1953 geboren wurden. „Die Altersgrenze von 63 Jahren wird für jeden späteren Geburtsjahrgang schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben“, sagt Braubach. „Der aktuelle Geburtsjahrgang 1958 kann somit diese Altersrente ab dem 64. Lebensjahr beziehen.“
Wer das Schlupfloch „Arbeitslosigkeit plus Minijob“ nutzt, kann seinen Hauptberuf also immer zwei Jahre vor dem für ihn gültigen Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte räumen. Welche Altersgrenze für Sie gilt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Gehen Sie diesen rechtlich einwandfreien Schleichweg, sollten Sie aber bedenken, dass er nur zum Preis von Einkommenseinbußen zu haben ist. Denn einerseits reduziert er sowohl Ihre Einkünfte während der letzten zwei Jahre Ihres Erwerbslebens. Andererseits reduziert sich dadurch auch die spätere Rente, da Sie mit dem Minijob kaum noch weitere Rentenpunkte sammeln. Ganz ohne Einbußen funktioniert dieser Weg in die vorgezogene Altersrente also nicht.