Auf Lebensmitteln, auf Rechnungen oder gar in Stellenausschreibungen findet man nicht selten das Wort „zeitnah“. Was bedeutet es? Und um welchen Zeitraum geht es da eigentlich?
Das Wichtigste im Überblick
„Alsbald“, „zeitnah“ oder „rasch“ sind Begriffe, die bei Verbrauchern eher Verwirrung stiften, statt Hinweise zu geben. Das Problem: Die Begriffe sind weit dehnbar und werden nicht wirklich konkret definiert.
Wie lange ist „zeitnah“?
Zeitnah ist eine häufig verwendete Zeitangabe, die sich auf einen bestimmten Zeitpunkt bezieht. Doch wie lange diese dauert – Tage, Wochen oder gar Monate – oder wann der Zeitpunkt ist, wird nicht genauer definiert. Im Duden heißt es dazu lediglich „gegenwartsnah [und zeitkritisch]“ oder „schnell [erfolgend]; umgehend“.
Was bedeutet „zeitnah bezahlen“?
Nicht selten werden Kunden aufgefordert, die Rechnung „zeitnah“ zu begleichen. Wie lange haben sie dann zum Bezahlen des offenen Betrags Zeit? Idealerweise sollte die Rechnung relativ schnell bezahlt werden. Denn eine Rechnung ist im Grunde sofort bei der Ausstellung fällig. Durch das zügige Begleichen des offenen Betrages vermeiden Sie zudem mögliche Mahngebühren.
Steht auf der Rechnung die Bitte, den Betrag „zeitnah“ zu überweisen, kann sich der Kunde allerdings bis zu 30 Tage ab dem Rechnungsdatum Zeit dafür nehmen. So lange ist die gesetzliche Zahlungsfrist.
Etwas anderes ist es, wenn auf der Rechnung vermerkt ist „zahlbar sofort“. Dann sollte sie umgehend beglichen werden, da der Kunde bereits am nächsten Tag im Verzug sein und eine Mahnung riskieren kann. Ist ein Zahlungsziel angegeben – also „zahlbar innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungsstellung“ – so ist der Kunde ab dem 15. Tag im Zahlungsverzug und kann abgemahnt werden.
Was bedeutet „zeitnah verzehren“?
Auf Räucherlachs, Mayonnaise oder Feinkostsalaten ist nicht selten der Hinweis „Nach Anbruch zeitnah verzehren“ zu lesen. Was bedeutet das?
Selbst die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern findet die Angabe „zeitnah“ oder auch „alsbald“ auf verschiedenen Lebensmitteln verwirrend. Da sie doch für jedes Produkt etwas anderes bedeutet. Bei Räucherlachs beispielsweise heißt „zeitnah“ wenige Tage. Bei Mayonnaise und anderen weniger empfindlichen Produkten könne die Zeitangabe „einen Verzehrzeitraum von mehreren Wochen“ definieren, so die Verbraucherschützer.
Warum fehlen konkrete Angaben?
Bei Lebensmitteln ist selten ein konkreter Zeitraum angegeben, da die Haltbarkeit eines geöffneten Produktes von mehreren Faktoren abhängt:
- Wie wird es gelagert?
- Wie wurde etwas aus der Verpackung entnommen?
- Wie lange stand es ungekühlt, als es geöffnet wurde?
Daniela Krehl, Ernährungswissenschaftlerin bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt dazu gegenüber dem Bayerischen Rundfunk: „Hersteller haften nur bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum des Lebensmittels für dessen Qualität. Laut Europäischer Kennzeichnungsverordnung müssten sie Hinweise wie ’nach dem Öffnen rasch verzehren‘ nicht auf das Produkt drucken. Viele tun es, um zu verdeutlichen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nur für noch nicht geöffnete Produkte gilt.“
Ist ein Lebensmittel mit dem Hinweis „zeitnah verzehren“ versehen und Sie sind sich unsicher, ob es noch gut ist, vertrauen Sie am besten Ihren Sinnen. Schauen Sie sich das Lebensmittel und die Verpackung genau an. Setzen sich Flüssigkeiten ab? Gibt es untypische Verfärbungen oder sind gar kleine Punkte zu erkennen?
Ist der Sichttest bestanden, riechen Sie an dem Produkt: Ist der Geruch eher beißend oder für das Lebensmittel typisch und eher unauffällig?
Zu guter Letzt probieren Sie vorsichtig von dem Lebensmittel. Ist auch hier alles in Ordnung, können Sie das Produkt meist bedenkenlos verzehren.
Tipp: Schwangere, Menschen mit einem schlechten Immunsystem oder Darmerkrankungen sollten Lebensmittel, die bereits länger geöffnet sind, nicht verzehren, da sie bereits eine geringe Keimzahl gesundheitlich zu stark belasten könnte.