Durch die Brückenteilzeit können Sie zeitweise weniger arbeiten und später wieder Vollzeit einsteigen. Das bietet Vor-, aber auch Nachteile. Ein Überblick.
Das Brückenteilzeitgesetz trat 2019 in Kraft. Diese Regelung ermöglicht Arbeitnehmern, für einen bestimmten Zeitraum mit einer verminderten Stundenzahl zu arbeiten, ohne den Anspruch auf die alte Vollzeitstelle zu verlieren.
So lässt sich beispielsweise die Pflege der Eltern oder der Kinder leichter mit der Berufstätigkeit vereinbaren. Wir erklären, welche Voraussetzungen Sie für die Regelung erfüllen müssen und wo die Nachteile liegen.
Wie lange die Brückenteilzeit dauert und wie viele Stunden Sie in dieser Phase arbeiten möchten, legen Sie bereits bei der Antragstellung fest. Der mögliche Zeitraum erstreckt sich über mindestens ein Jahr und maximal über fünf Jahre. Dies sorgt für Planungssicherheit beim Arbeitgeber, bietet dem Beschäftigten aber wenig Flexibilität.
Sollten sich in der Zwischenzeit Ihre Pläne ändern, kann Ihr Arbeitgeber freiwillig einer kürzeren oder längeren Teilzeitphase zustimmen. Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie jedoch nicht darauf.
Zwar bleibt der Stundenlohn gleich, doch mit der Reduzierung der Arbeitszeit verringert sich Ihr Einkommen entsprechend. Arbeiten Sie während der Brückenteilzeit nur noch halb so viel wie vorher, liegt Ihr Bruttolohn ebenfalls bei der Hälfte des bisherigen Bruttolohns.
Auch alle anderen Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, verringern sich. Das betrifft nicht nur den Lohn, sondern auch die Anzahl der Urlaubstage und die Rentenpunkte, die Sie mit Ihrer Arbeit sammeln. Da sich Ihr Einkommen verringert, zahlen Sie weniger Sozialabgaben und zahlen weniger in die Rentenversicherung ein. Unter Umständen wirkt sich das später auf die Höhe Ihrer Rente aus.
Durch die Brückenteilzeit kann die Karriere ins Stocken geraten. Verbringen Sie weniger Zeit an Ihrem Arbeitsplatz, stehen Sie für manche Projekte eventuell nicht zur Verfügung und die immer verfügbaren Vollzeitkräfte werden bevorzugt. Berufliche Chancen können dadurch an Ihnen vorbeigehen.
Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen möchten, müssen in einem Unternehmen arbeiten, das mindestens 45 Mitarbeiter beschäftigt. Auszubildende werden dabei nicht mitgezählt. Diese Grenze wurde eingeführt, weil es für kleinere Unternehmen schwieriger ist, den zeitlich begrenzten Teilzeitwünschen einzelner Mitarbeiter nachzukommen.
Die zweite Hürde, um die Brückenteilzeit in Anspruch zu nehmen, ist die Beschäftigungsdauer. Sie müssen seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Unternehmen arbeiten, bevor Sie den entsprechenden Antrag stellen können. Zudem muss die Antragstellung mindestens drei Monate vor dem Beginn der Brückenteilzeit schriftlich beim Arbeitgeber vorliegen.