Für Eltern gilt eine Entlastung bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung, wenn sie Kinder haben. Wir erklären die Regelungen.
Am 1. Januar 1995 führte der Gesetzgeber die Pflegeversicherung ein, die sich von anteiligen Beiträgen finanziert. Dieser Versicherungspflicht unterliegen alle Versicherten, ob gesetzlich oder privat. Je nach Anzahl der Kinder können Sie Ihre Zahlungen aber minimieren.
Diese Kinder werden bei der Pflegeversicherung berücksichtigt
Jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige muss Beiträge zur Pflegeversicherung entrichten. Mit der Berücksichtigung der Kinder werden Sie entlastet:
- eigene (leibliche) Kinder
- Stiefkinder
- Pflegekinder
- Adoptivkinder
Abschläge erhalten Sie nur, wenn Sie mehr als ein Kind haben. Das maximale Kindesalter liegt bei 25 Jahren. Sollte ein Kind sterben, profitieren Sie weiterhin von dem Abschlag. Allerdings nur so lange, bis das Kind 25 Jahre alt geworden wäre. Bei Beschäftigten bezieht sich der Abschlag lediglich auf den Arbeitnehmeranteil.
Neuerungen seit Juli 2023 in der Pflegeversicherung
Um die Pflegeversicherung weiterhin zu finanzieren, erhöhte der Gesetzgeber den üblichen Beitragssatz zum 1. Juli 2023 von 3,05 auf 3,4 Prozent. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 orientiert sich der Beitragssatz an der Anzahl der Kinder. Das soll kinderreiche Familien entlasten.
Wenn Sie älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, hat sich Ihr Beitragszuschlag von 0,35 auf 0,6 Prozent gesteigert. Seit 1. Juli 2023 zahlen Sie vier Prozent. Bekommen Sie Kinder, ist ein Nachweis erforderlich.
Wann entfällt der Zuschlag zur Pflegeversicherung?
Alle Personen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von den Zuschlagszahlungen befreit. Das gilt ebenso für sämtliche Mitglieder, deren Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1940 liegt. Ebenfalls befreit sind Wehr- und Zivildienstleistende sowie Personen, die Bürgergeld beziehen.
Der Beitragszuschlag wird nicht nur vom üblichen Arbeitsentgelt erhoben. Zahlungspflichtig sind Sie auch, wenn Sie andere beitragspflichtige Einnahmen beziehen. Das könnten Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse oder von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber sein.
So viel Pflegeversicherung zahlen Sie mit zwei Kindern
Grundsätzlich zahlen Sie als Eltern einen Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,4 Prozent. Dieser verringert sich pro Kind um 0,25 Prozentpunkte. Falls Sie mindestens zwei Kinder haben, zahlen Sie folglich bis zum 25. Lebensjahr 3,15 Prozent. Diese Regelung gilt für maximal fünf Kinder. In diesem Fall erhalten Sie einen Pauschalabschlag von einem Prozent. Demnach entrichten Sie 2,4 Prozent. Nach dem Ende der Erziehungsphase zahlen Sie als Eltern wieder den Beitragssatz von 3,4 Prozent.