Der Abgabetermin naht, doch die Steuererklärung steht immer noch aus? Keine Sorge: Mit diesen Tipps gelingt Sie Ihnen selbst auf den letzten Drücker.
Es ist ein Mysterium: Egal, wie viel Zeit für eine Aufgabe bleibt, am Ende erledigen sie die meisten doch erst wieder kurz vor knapp. Bei der Steuererklärung ist das nicht anders – gilt sie vielen doch eher als lästige Pflicht denn als Gelegenheit, sich Geld vom Staat zurückzuholen.
So dürfte es auch in diesem Jahr wieder einige Steuerzahler geben, die die Frist bis zuletzt ausreizen. Da hilft es auch nicht, dass sie bis zum 2. September verlängert wurde. Doch seien Sie unbesorgt: Mit unseren Tipps bringen Sie die Steuererklärung schnell hinter sich.
Sie können dabei selbst entscheiden, worauf es Ihnen ankommt: Wollen Sie nur das Finanzamt zufriedenstellen und Verspätungszuschläge vermeiden, tragen Sie einfach das Nötigste ein. Legen Sie trotz aller Eile Wert auf eine möglichst hohe Steuererstattung, zeigt Ihnen unser Überblick, bei welchen Angaben Sie ein paar Minuten mehr investieren sollten.
Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für wen die Abgabefrist gilt und wer seine Steuern freiwillig (und viel später) einreichen kann, lesen Sie hier.
Die Abgabefrist rückt immer näher und Ihnen geht es nur noch darum, Ihre Pflicht zu erfüllen? Dann konzentrieren Sie sich einfach auf die Formulare, die Sie unbedingt einreichen müssen, um keinen Säumniszuschlag zu zahlen. Dazu gehören:
- Hauptvordruck
- Formular zum Einkommen (Anlage N für Angestellte und Beamte, Anlage R für Rentner)
- Für Eltern zusätzlich die Anlage Kind
So wahren Sie die Frist, haben aber gleichzeitig immer noch die Möglichkeit, weitere Ausgaben geltend zu machen. Denn bis zu einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids können Sie noch Formulare nachreichen. So lange läuft nämlich die Einspruchsfrist.
Aufs Tempo drücken können Sie zudem, wenn Sie bereits bei Elster registriert sind. Das ist das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung. Dort können Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst am 2. September um 23.59 Uhr noch fristgerecht einreichen. Gleiches gilt, wenn Sie dafür eine Steuersoftware nutzen, die mit dem Elsterportal verknüpft ist.
Und die Sache hat noch einen Vorteil: Die Steuererklärung ist schon vorausgefüllt. Dank der elektronischen Daten, die Arbeitgeber, Krankenkasse und Rentenversicherung dem Finanzamt übermitteln, reicht ein Klick, um die Angaben zu übernehmen.
Haben Sie im Vorjahr bereits Posten eingetragen, die sich nicht geändert haben, etwa Name, Anschrift und Kontoverbindung, ist diese Arbeit auch schon erledigt. So sind Sie mit Ihren Steuern locker in einer Stunde fertig.
Sind Sie noch nicht bei Elster registriert, können Sie das Portal kurz vor Ende der Abgabefrist nur noch nutzen, wenn bei Ihrem Personalausweis die Onlinefunktion aktiviert ist. Andernfalls müssen Sie für die Registrierung auf Post vom Finanzamt warten. Doch das dauert in der Regel zwei Wochen.
Von den elektronischen Daten profitiert aber auch, wer seine Steuererklärung auf Papier einreicht. Felder, die Sie auslassen können, weil das Finanzamt Ihre Daten schon kennt, sind dunkelgrün markiert.
Sind Sie noch nicht bei Elster registriert und schaffen das auch nicht mehr rechtzeitig, geht das Ausfüllen also auch mit der Alternative recht schnell. Die Formulare können Sie hier herunterladen und bereits am PC befüllen. Sind Sie für den Postweg schon zu spät dran, können Sie Ihre Steuererklärung auf Papier selbst in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamts werfen.
Wer seiner Steuererklärung zwar möglichst wenig Lebenszeit widmen will, aber trotzdem an einer hohen Rückzahlung interessiert ist, sollte einige Angaben zusätzlich machen. Das betrifft Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Aufwendungen.
Hier gewährt Ihnen der Staat ohnehin eine Pauschale von 1.230 Euro. Einträge in der Steuererklärung lohnen sich also nur, wenn Sie sicher sind, diese Marke überschreiten zu können. Ist das der Fall, gilt: Jeder zusätzliche Euro senkt Ihre Steuerlast.
- 15 Tipps: Das können Sie alles von der Steuer absetzen
Haben Sie sich beispielsweise einen heimischen Arbeitsplatz mit Büromöbeln, neuem Laptop, Leselampe und Co. eingerichtet, dürften Sie die 1.230-Euro-Grenze knacken. Und da Sie die Homeoffice-Pauschale nun für 210 statt bisher nur 120 Tage ansetzen dürfen und sie von 5 auf 6 Euro pro Tag erhöht wurde, kommen sogar allein schon damit über die Werbungskostenpauschale. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben wirklich so häufig im Homeoffice gearbeitet.
Auch für Sonderausgaben gibt es einen Pauschbetrag, der Ihnen automatisch gewährt wird. Dieser liegt allerdings nur bei 36 Euro für Singles und 72 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Es dürfte also für die allermeisten Steuerzahler kein Problem sein, höhere Kosten nachzuweisen.