Wer in Deutschland Kinder hat, kann in der Regel auf Unterstützung vom Staat zählen. Für Beamte gibt es neben dem Kindergeld noch ein Extra.
Wer Kindergeld bekommt, ist klar geregelt: Als Eltern haben Sie Anspruch darauf, wenn Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist, Sie es regelmäßig versorgen, es in Ihrem Haushalt lebt und Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist. Es ist dabei egal, wie viel Sie verdienen und ob Sie Arbeitnehmer oder Beamter sind.
Kindergeld fließt zudem auch für ältere Kinder bis 25 Jahre, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden, oder für Kinder bis 21 Jahre, wenn sie arbeitslos sind. Auch für Stiefkinder, Pflegekinder oder Enkelkinder gibt es Kindergeld, wenn die genannten Bedingungen zutreffen. Die Zahlung beträgt derzeit noch 250 Euro pro Monat und Kind, 2025 soll sie auf 255 Euro steigen. Auch das ist für alle Berufsgruppen gleich.
Trotzdem erhalten Beamte mehr Geld für ihre Kinder, denn zusätzlich zum regulären Kindergeld profitieren sie noch vom Familienzuschlag. Dieser ist keine eigene Sozialleistung, sondern Teil der Beamtenbesoldung. Er soll die besondere Stellung und Verantwortung von Beamten berücksichtigen. Die Höhe des Familienzuschlags variiert je nachdem, wo eine Beamtin oder ein Beamter beschäftigt ist.
Für Beamte beim Bund gilt zum Beispiel, dass Sie beim Familienzuschlag in die Stufe 2 eingeteilt werden, sobald Sie verheiratet oder verpartnert sind und Kinder haben. Dann gibt es bei einem Kind jeden Monat 317,66 Euro zusätzlich zum Grundgehalt (gültig seit 1. März 2024). Der Familienzuschlag erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind um 146,38 Euro, für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 456,06 Euro. Wer also drei Kinder hat, kassiert als Bundesbeamter zusätzlich zum Kindergeld noch einmal 920,10 Euro im Monat.
Darüber hinaus gibt es Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A3 bis A5 und für Anwärter des einfachen Dienstes im niedrigen ein- bis zweistelligen Bereich. Die Besoldungsgruppen A3 bis A8 erhalten zudem einen Anrechnungsbetrag von 144,27 Euro und in den Besoldungsgruppen A9 bis A12 gibt es 153,15 Euro.
Wie auch beim regulären Kindergeld erhält immer nur ein Elternteil den Familienzuschlag – und zwar der, dem auch das Kindergeld überwiesen wird.
Ist der Dienstherr eines Beamten nicht der Bund, sondern ein Bundesland, gelten abweichende Regelungen. Bayern beispielsweise teilt seine Beamten in sogenannte Ortsklassen ein, die den unterschiedlich hohen Wohnkosten Rechnung tragen sollen. Je nach Ortsklasse erhalten bayrische Beamte seit dem 1. Januar 2023 folgende Zuschläge:
- für ein Kind: zwischen 305,34 Euro und 480,52 Euro
- für zwei Kinder: zwischen 446,07 Euro und 690,66 Euro
- für das dritte Kind: zuzüglich zwischen 436,16 Euro und 505,63 Euro
- für jedes weitere Kind: zuzüglich zwischen 522,16 Euro und 734,95 Euro
Anders als beim Bund addieren sich die Zuschläge fürs erste und zweite Kind nicht, sondern Familien mit zwei Kindern erhalten dann „nur“ bis zu 690,66 Euro extra. Ab dem dritten Kind wird jedoch wieder addiert.
Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie wohnen in München und haben drei Kinder. Da die bayrische Landeshauptstadt der höchsten Ortsklasse zugeordnet ist, gelten für Sie jeweils die höchsten Familienzuschläge. Für die ersten zwei Kinder erhalten Sie damit 690,66 Euro pro Monat, für das dritte Kind gibt es noch einmal 505,63 Euro obendrauf. Macht also eine Gehaltserhöhung von 1.196,29 Euro pro Monat, weil Sie drei Kinder haben. Sind Sie verheiratet, bringt Ihnen das weitere 149,83 Euro im Monat.
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Rechnet man nun noch das klassische Kindergeld von insgesamt 750 Euro hinzu, kommt ein verheirateter Beamter in München auf insgesamt 2.096,12 Euro an staatlichen Zuwendungen im Monat. Für einen verheirateten Arbeitnehmer mit drei Kindern in derselben Stadt bliebe es bei den 750 Euro.
Eine Ausnahme gibt es aber auch für Arbeitnehmer mit Kindern: Reicht das Einkommen nicht für die ganze Familie, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen. Wird dem stattgegeben, erhalten Arbeitnehmer maximal 292 Euro im Monat zusätzlich pro Kind.