Zum Zeitpunkt des Urteils war es die Rekordstrafe für ein Mitglied der „Letzten Generation“. Laut einer Zeitung ist klar: Schmidt muss nicht ins Gefängnis.
Die Kölner Klimaaktivistin Caroline Schmidt muss laut einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ wegen ihrer Teilnahme an Blockadeaktionen der „Letzten Generation“ doch nicht ins Gefängnis.
Dabei hatte ein Gericht im September 2023 Schmidt zu einer acht Monate langen Haftstrafe verurteilt – das bis dahin härteste Urteil gegen ein Mitglied der umstrittenen Klimaschutzgruppe. Schmidt hatte nach dem Urteil im September an weiteren Aktionen der Gruppe teilgenommen.
Nun entschied das Berliner Landgericht laut der Zeitung jedoch am Donnerstag in einem Berufungsverfahren, dass Schmidts Haftstrafe nach der Hinzunahme einer weiteren Straftat zu einer „Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro herabgemindert“ werden soll. Weitere Informationen zu dem Berufungsverfahren wurden zunächst nicht bekannt.