Die „Letzte Generation“ sollte als Wiedergutmachung für das Versprühen von Farbe im Regionshaus diese selbst wegputzen. Doch der Versuch scheiterte. Wie es nun weitergeht.
Es war der 21. Februar 2023, als Aktivisten der „Letzten Generation“ in den Saal der Regionsversammlung im Haus der Region Hannover eindrangen. Dort sprühten sie orangefarbene Farbe an eine Wand. Rund ein Jahr später standen sie für ihre Tat vor dem Amtsgericht Hannover. Die Richterin verpflichtete sie dazu, die Reste ihrer Farbattacke selbst zu entfernen. Zudem sollte die Gruppe eine Spende an den Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen leisten. Damit sollte das Verfahren gegen sie dann eingestellt werden.
Doch die Putzaktion im Juli dieses Jahres wurde zur Posse. Nach nur wenigen Stunden musste sie abgebrochen werden. „Der Schaden konnte durch die Reinigung nicht behoben werden“, so eine Regionssprecherin. Die Aktivisten hätten die Wand sogar weiter beschädigt: Die Reinigungsflüssigkeit sei daran heruntergelaufen und habe Spuren hinterlassen. Teilweise sei dadurch das Obermaterial der Wand abgetragen worden.
Ein neuer Kostenvoranschlag einer Fachfirma kam laut Angaben des Amtsgerichts auf den „exakt gleichen Betrag“ wie jener vor der Putzaktion: Die professionelle Beseitigung der Schäden soll demnach weiterhin rund 9.400 Euro kosten.
Nach dem Abbruch war unklar, ob die Auflagen des Gerichts nun erfüllt waren oder nicht. Jetzt steht fest: Die Aktivisten müssen nicht noch einmal zum Putzdienst antreten. Das Amtsgericht Hannover hat einen der Beklagten am Dienstag allerdings zu 50 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Er war weder zu der Putzaktion, noch zu dem Gerichtstermin erschienen. Das Verfahren gegen eine weitere Beschuldigte war vor zwei Wochen eingestellt worden. Bei ihr gelten die Auflagen als erfüllt, da sie zum Putzen erschienen war. Damit habe sie guten Willen gezeigt, so ein Gerichtssprecher.
Die „Letzte Generation“ erklärte auf Anfrage, dass der Aktivist gerade Abschlussprüfungen für seine Ausbildung habe. Deswegen habe er auch nicht zur Putzaktion erscheinen können. Der Angeklagte selbst fügte hinzu: „Viel wichtiger als Putzaktionen oder Prozesse ist unser Anliegen.“
Die Regionsverwaltung kündigt derweil an, Schadenersatzansprüche gegenüber den Klimaaktivisten geltend zu machen. Sollte nicht gezahlt werden, käme auch eine Klage in Betracht, so die Regionssprecherin.
„Der Staat darf sich von der ‚Letzten Generation‘ nicht auf der Nase herumtanzen lassen“, sagte Regionspräsident Steffen Krach zu t-online. „Wenn die Regionsversammlung als demokratisch gewähltes Kommunalparlament in der Sitzung gestört wird und Auflagen des Gerichtes für PR genutzt werden, ist das ein Alarmsignal.“ Es fehle die Achtung vor staatlichen Institutionen – „und das ist etwas, was wir nicht akzeptieren können“.