Auf dem E-Scooter in Schlangenlinien fahren – auch das kann Sie den Führerschein kosten. Denn wer getrunken hat, darf auch nicht mehr auf den Roller steigen. Aber welche Grenzen gelten?
Das Wichtigste im Überblick
Auf dem E-Scooter gelten im Straßenverkehr die gleichen Promillegrenzen wie hinterm Steuer. Wer also mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 einen Elektroroller fährt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Wer erwischt wird, zahlt ein happiges Bußgeld (in der Regel 500 Euro). Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Das bekam auch ein E-Scooter-Fahrer zu spüren: Von einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt, insbesondere mit Ausfallerscheinungen, geht für ihn und andere Fahrer eines Kraftfahrzeugs ein erhebliches Risiko aus, urteilte das Oberlandesgericht. Für den Beklagten bedeutete das: 500 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot.
Diese Promillegrenzen gelten
Beschreibung | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze | |||
… beim 1. Mal | 2 | 500 Euro | 1 Monat |
… beim 2. Mal | 2 | 1.000 Euro | 3 Monate |
… beim 3. Mal | 2 | 1.500 Euro | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
Mehr als 1,09 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Strafbarkeit ab 0,3 Promille möglich
Schon mit weniger Alkohol im Blut müssen Scooter-Fahrer mit Konsequenzen rechnen. Denn bereits ab 0,3 Promille machen Sie sich strafbar, wenn sie alkoholbedingt auffällig werden. Und mit mehr als 1,1 Promille ist das Fahren generell eine Straftat. Und die bringt dem Fahrer drei Punkte in Flensburg ein, außerdem eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Obendrein wird die Fahrerlaubnis für bis zu fünf Jahre einkassiert.
Wichtig für Fahranfänger: In der Probezeit und generell für Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Wer sich nicht daran hält, muss mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Weitere Regeln für Rollerfahrer
Neben der Promillegrenze gelten auf dem E-Scooter weitere Regeln. Sie gehören auf Radwege und Radfahrstreifen. Nur wenn beides fehlt, wird die Straße genutzt. Auf Gehwegen haben Fußgänger unbedingt Vorrang. Sie dürfen „weder behindert noch gefährdet“ werden. Außerdem ist hier nur Schritttempo erlaubt. Das gilt auch in Fußgängerzonen. Eine Helmpflicht gibt es nicht. Sie wird aber von Experten und der Gewerkschaft der Polizei gefordert.
Auch für die Roller gibt es Vorschriften
E-Scooter dürfen bis zu 20 km/h schnell fahren. Vorgeschrieben für die Elektrokleinstfahrzeuge ist eine Lenk- oder Haltestange. Bei den Abmessungen gelten Grenzen: höchstens 70 Zentimeter Breite, 1,40 Meter Höhe und zwei Meter Länge. Ohne Fahrer darf der E-Scooter höchstens 55 Kilogramm wiegen. Auch zwei Bremsen, eine Beleuchtung und eine Klingel sind vorgeschrieben.